Berlin/ Aachen, 15. August 2025 – Heute läuft die offizielle Frist ab, bis zu der die Bundesregierung, zahlreiche Ministerien, der Bundestag und einige weitere Fachgremien ihre Stellungnahmen zu den drei, im September 2024 eingereichten Klimaklagen beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einreichen konnten. Das BVerfG hatte die Regierung vor einigen Wochen aufgefordert, zu den Argumenten der Klagenden Stellung zu beziehen. Damit leitete das Gericht einen wichtigen Schritt im Verfahren zur Prüfung der Verfassungsbeschwerden ein. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sehen hierin ein Indiz, dass die Richterinnen und Richter sich auf eine erneute Prüfung des Klimaschutzgesetzes vorbereiten.
“Die Aufforderung zur Abgabe der Stellungnahmen ist ein erster Teilerfolg. Nun bleibt abzuwarten, wie Bundesregierung und Ministerien ihre rückwärtsgewandte Position verteidigen. Während die Regierung ihre Klimaziele immer wieder infrage stellt, warnen Forschende eindringlich: Für klimaschädliche Aktivitäten bleibt kein Spielraum mehr. Wissenschaftlich belegt ist, dass das Restbudget für CO₂-Emissionen praktisch erschöpft ist”, so Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV.
BUND und SFV nutzen ihrerseits die Frist, um dem Bundesverfassungsgericht neueste klimawissenschaftliche und rechtliche Entwicklungen vorzutragen. Der entsprechende Schriftsatz wurde heute eingereicht.
Verena Graichen, Geschäftsführerin beim BUND: “Die Bundesregierung lässt bisher jeglichen Ehrgeiz vermissen, auch nur die geltenden Klimaziele einzuhalten. Rechtlich ist klar, dass es eine Verschlechterung von Klimaschutz nicht geben darf, im Gegenteil braucht es deutlich mehr Anstrengungen. Die Regierung Merz muss jetzt im ersten Schritt mit ihrem Klimaschutzprogramm beweisen, dass sie rechtstreu und im Sinne der kommenden Generationen handelt. Klimamaßnahmen abzuschwächen, wie es die Regierung bei den Vorgaben zu Verbrenner-Autos oder zum Heizen plant, passt nicht zu diesen Grundsätzen.”
Argumentative Unterstützung erhielten SFV und BUND jüngst vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Dieser hob in einem Gutachten die völkerrechtliche Bedeutung des Klimaschutzes im Zusammenhang mit den Menschenrechten hervor. Der IGH betont unter anderem, dass die Erderhitzung auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden muss. Er konkretisiert die Bindung der Staaten an diese Zielsetzung und die Verantwortung von Industriestaaten, was den klimapolitischen Handlungsspielraum deutlich verengt. Neue klimawissenschaftliche Studien zeigen zudem, dass global nur noch etwa 80 Gigatonnen CO2 ausgestoßen werden dürfen, wenn die 1,5-Grad-Grenze mit hoher Wahrscheinlichkeit gehalten werden soll. Das ist etwa eine Halbierung gegenüber früheren Berechnungen. Gerade für ein Industrieland wie Deutschland ist demnach kein Spielraum, Klimaschutz zu verzögern.
Hinweis: Die seit ca. einem Jahr eingereichte Verfassungsbeschwerde ist eine von dreien, die fünf deutsche Umweltverbände gemeinsam mit Kläger:innen aus allen Teilen der Gesellschaft gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Entkernung des Klimaschutzgesetzes (KSG) erheben. Neben dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) führen die Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie auch Greenpeace und Germanwatch jeweils eine Beschwerde.
Klageschriften, Gutachten, Kläger:innen, zeitliche Einordnung





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