München, 29. Juli 2025 – Die Gläubiger der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG (KWP II) und der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG (KWP III) haben in der Gläubigerversammlung am Amtsgericht München am gestrigen Montag den Insolvenzplänen mit großer Mehrheit zugestimmt. Die nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger können vollständig befriedigt werden. Aber auch für die mehreren tausend Anleger, die nachrangige Namens- und Inhaberschuldverschreibungen der beiden anleihefinanzierten Gesellschaften halten, sind das erfreuliche Nachrichten: Sämtliche Gläubiger mit nachrangigen Forderungen dürfen mit einer hohen Ausschüttungsquote rechnen. Beim KWP II werden nach aktueller Planung knapp 70 Prozent des Nominalbetrags der Anlage über die kommenden 20 Jahre zurückgezahlt; das entspricht abgezinst – also auf den heutigen Wert umgerechnet – einer Befriedigungsquote von voraussichtlich 31,3 Prozent. Beim KWP III erhalten die Anleihegläubigere voraussichtlich 35,7 Prozent auf ihren Nominalbetrag, was abgezinst einer Quote von 17,9 Prozent entspricht. Bereits im Herbst 2025 sollen die Anleihegläubiger beider Kraftwerksparkgesellschaften die ersten anteiligen Ausschüttungen erhalten.
Die beiden Unternehmen sind hundertprozentige Tochtergesellschaften der Green City AG, einem ganzheitlichen Anbieter für Entwicklung, Bau, Finanzierung und Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Green City AG hat im Januar 2022 einen Insolvenzantrag gestellt. Am 1. Dezember 2023 hat das Amtsgericht München auch die Insolvenzverfahren über die Vermögen der Gesellschaften KWP II und KWP III eröffnet und die Rechtsanwälte und Sanierungsexperten Axel W. Bierbach (für KWP II) und Oliver Schartl (für KWP III) von der Münchener Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen zu Insolvenzverwaltern bestellt.
Der Insolvenzverwalter der KWP II-Gesellschaft, Axel Bierbach, zugleich Insolvenzverwalter der Green City AG, sprach von einem „guten Konsens, mit dem der Wille der überwiegenden Anzahl der Anleger, die ihre sinnvolle Geldanlage in Erneuerbaren Energieanlagen erhalten wollen, umgesetzt werden konnte.“ Die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu den Insolvenzplänen bezeichnete er als großen Erfolg für die Anleihegläubiger. „Es war nicht einfach, die Interessen der verschiedenen Stakeholder und Verfahrensbeteiligten unter einen Hut zu bringen. Letztlich haben wir aber ein sehr gutes Ergebnis erzielt“, ergänzte KWP III-Insolvenzverwalter Oliver Schartl.
Sowohl die Insolvenzverwalter als auch der gemeinsame Vertreter der Gläubiger von Inhaberschuldverschreibungen, die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dentons GmbH, betonten, dass die im Insolvenzplan vereinbarte Fortführung der beiden Gesellschaften und damit der langfristige Weiterbetrieb der Windkraftanlagen im Vergleich zu einem Verkauf eine deutlich bessere Lösung darstelle. Ursprünglich sollten die Windkraftbeteiligungen der insolventen Gesellschaften an Investoren veräußert werden. Umfangreiche Wirtschaftlichkeitsberechnungen haben jedoch ergeben, dass die Gläubiger am besten gestellt sind, wenn beide Gesellschaften über Insolvenzpläne saniert werden.
Die Insolvenzpläne sehen unter anderem eine Verlängerung der Anleihelaufzeiten vor. Die insgesamt sechs Windkraft-Gesellschaften mit 17 Windkraftanlagen von KWP II und KWP III sollen voraussichtlich bis zum Jahr 2045 weiterbetrieben werden. „Der gesamte weitere Erlös aus dem Betrieb der Windkraftanlagen steht den Gläubigern zu“, stellte Insolvenzverwalter Bierbach klar. Die ersten anteiligen Ausschüttungen werden bereits in diesem Jahr fließen; in den darauffolgenden Jahren erfolgen die weiteren Quotenauszahlungen tranchenweise.
Die Umsetzung der Insolvenzpläne steht noch unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Bestätigung. Die Aufhebung der Insolvenzverfahren für beide Gesellschaften wird voraussichtlich spätestens zum 01. Oktober 2025 erfolgen. Das Grüne Emissionshaus, das bisher bereits die technische und kaufmännische Betriebsführung der Windpark-Gesellschaften innehatte, wird in Zukunft auch das Management der Kraftwerksparkgesellschaften und die Anlegerverwaltung übernehmen.
Erste Abschlagsverteilung für Gläubiger der Green City AG
Gute Nachrichten gibt es auch für die vorrangingen Gläubiger der insolventen Muttergesellschaft, der Green City AG: Insolvenzverwalter Axel Bierbach kündigte am Montag an, dass diese voraussichtlich im Herbst 2025 mit einer ersten Abschlagsverteilung in Höhe von 20 Prozent rechnen können. Nach seiner aktuellen Einschätzung ist im weiteren Verlauf des Verfahrens sogar mit einer Gesamtauszahlung von über 30 Prozent zu rechnen. Von der Abschlagszahlung der Green City AG profitieren auch die Gläubiger der beiden Kraftwerksparkgesellschaften, da diese wiederum Gläubiger der Muttergesellschaft sind. Die Quotenauszahlungen an die insolventen Gesellschaften werden direkt an die Anleihegläubiger weitergereicht.
Information für Anleihegläubiger:
Anleger, die Inhaberschuldverschreibungen halten, können sich bei Fragen an den gemeinsamen Vertreter Dentons unter Project.GreenCity. Anleihen.Germany@dentons.com wenden. Die Gläubiger mit Namensschuldverschreibungen können Dr. Alexander Wild von der Green City AG unter a.wild@gc-ag.org kontaktieren.





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