Stuttgart, Juli 2025 – Für viele mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Gutverdiener und Selbstständige, die im Jahr 2022 einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet haben, wird das Jahr 2025 entscheidend. Die gesetzlich vorgegebene Drei-Jahres-Frist zur tatsächlichen Investitionsrealisierung läuft zum 31. Dezember 2025 ab. Sollte bis dahin keine entsprechende Anschaffung erfolgen, droht der vollständige Wegfall des Steuervorteils – samt rückwirkender Korrektur in den bereits veranlagten Steuerjahren.
Vor diesem Hintergrund verzeichnen Anbieter von Investitionslösungen im Energiebereich derzeit eine erhöhte Nachfrage. Besonders im Fokus stehen Investitionen in bereits gebaute Photovoltaikanlagen, die sogenannte „wesentliche Lieferung“ bereits erfüllt haben und damit IAB-fähig sind. Solche Anlagen werden derzeit unter anderem von der InnPro Gesellschaft zur Vermarktung innovativer Produkte mbH angeboten.
„Wir stellen vermehrt fest, dass Investoren aktiv nach sofort umsetzbaren Lösungen suchen, die eine rechtssichere Auflösung des IAB ermöglichen“, berichtet Marc Hegemann, Leiter Vertrieb bei InnPro. „Wichtig ist dabei vor allem, dass die technischen Voraussetzungen – insbesondere der DC-seitige Ausbau der Photovoltaikanlage – bereits vollständig abgeschlossen sind. Nur dann kann steuerlich von einer hinreichend bestimmten Investition ausgegangen werden.“
InnPro verweist in diesem Zusammenhang auf mehrere Projekte, bei denen die Photovoltaikanlage bereits gebaut und an der Bundesnetzagentur gemeldet ist. Die Anlagen stehen in verschiedenen Regionen Deutschlands, etwa in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg, und bieten Investoren die Möglichkeit, Eigentum an einem konkret bestimmten Sachwert zu erwerben. Eine öffentliche Übersicht dieser Projekte ist auf der Plattform pvmarktplatz.de abrufbar.
Eine steuerlich saubere IAB-Auflösung in Kombination mit den Abschreibungsregeln kann in Summe zu einer erheblichen Steuerentlastung führen. Es ist jedoch entscheidend, dass Investoren die Umsetzung jetzt aktiv angehen und sich nicht auf langwierige Projektplanungen verlassen, die möglicherweise nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen werden können.
Fachberater und Steuerkanzleien raten zunehmend dazu, nicht auf spätere Investitionsfenster zu setzen, sondern konkrete Anlagen mit klarer Dokumentation und bestehender Fertigstellung zu bevorzugen. Insbesondere bei Investitionsmodellen im Bereich erneuerbarer Energien sollte zudem auf transparente Eigentumsstrukturen und belastbare Ertragsprognosen geachtet werden.





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