Gemeinsames Eckpunktepapier des Bundes und der Energieministerkonferenz zur Finanzierung von Stromverteil- und Wärmenetzen

Für den Um- und Ausbau der Stromverteil- und Wärmenetze sind erhebliche Investitionen erforderlich, die von Energieversorgungsunternehmen und insbesondere Stadtwerken zu tätigen sind. Die Energieversorgungsunternehmen benötigen hierfür verlässliche Rahmenbedingungen. Dies erfordert gemeinsame und koordinierte Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeiten. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gemeinsam mit […]

Für den Um- und Ausbau der Stromverteil- und Wärmenetze sind erhebliche Investitionen erforderlich, die von Energieversorgungsunternehmen und insbesondere Stadtwerken zu tätigen sind. Die Energieversorgungsunternehmen benötigen hierfür verlässliche Rahmenbedingungen. Dies erfordert gemeinsame und koordinierte Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeiten. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und den Energieministerien der Länder einen Bund-Länder-Dialog zur zukünftigen Finanzierung der Stromverteil- und Wärmenetze in Deutschland geführt. Es wurden gemeinsam Maßnahmen identifiziert, um Investitionen in Stromverteil- und Wärmenetze zu ermöglichen und die Kapitalbereitstellung für Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen zu erleichtern.

Frank Wetzel, Staatssekretär Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: „Die Energiewende entscheidet sich auch in den Netzen. Strom- und Wärmenetze sind das Rückgrat einer sicheren Energieversorgung. Dafür braucht es massive Investitionen: Mehr als 300 Milliarden Euro müssen bis 2045 in Stromverteil- und Wärmenetze investiert werden, damit erneuerbare Energien dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Mit dem Maßnahmenpaket schaffen wir gemeinsam mit den Ländern die Voraussetzungen, damit die Energieversorger diese Investitionen stemmen können.“

Steffen Meyer, Staatssekretär Bundesministerium der Finanzen: „Mit den vorgesehenen Instrumenten unterstützt der Deutschlandfonds den Ausbau der Energieinfrastruktur in Deutschland. Dazu stärken und verbreitern wir die Finanzierungsquellen für Stadtwerke und andere Energieversorger.“

Christian Meyer, niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz und Vorsitzender der Energieministerkonferenz: „Der Umbau der Strom- und Wärmenetze in Richtung Klimaneutralität, Unabhängigkeit, Resilienz und günstige Preise mit heimischen Erneuerbaren Energien benötigt große Investitionen. Es ist gut, das Bund und Länder mit den im Beschluss vorgesehenen Maßnahmen günstiges Kapital für den dringend notwendigen Ausbau der Verteilnetze und die Wärmewende bereitstellen. Das gemeinsame Eckpunktepapier ist daher ein starkes Signal an die Energiebranche und für die Transformation des Energiesystems zum Erreichen der Klimaziele und Ausbau Erneuerbarer Energien, Strom- und Wärmenetze sowie zum Ausstieg aus fossilen, klimaschädlichen Energien. Mit den Eckpunkten wird zudem aufgezeigt, wie die Finanzierungskosten für den Ausbau der Strom- und Wärmenetze effektiv gesenkt werden können. Unternehmen bekommen durch die Absicherungen durch Bund und Länder endlich Planungs- und Investitionssicherheit. Das ist gut für Wirtschaft und Haushalte und ein wichtiger Baustein für die Senkung der Energiepreise und eine effiziente Transformation des Energiesystems in Richtung Klimaneutralität.“

Im Rahmen des Deutschlandfonds hat der Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereits kürzlich Programme zur Erleichterung der Fremdkapitalaufnahme, den Investitionskredit Energieversorgung (KfW 548) und Konsortialkredit Energieversorgung (KfW 549), gestartet.

Darüber hinaus streben BMWE, BMF und die Energieministerkonferenz gemeinsam Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerken an. Der Bund bietet an, gemeinsam mit den Ländern im Rahmen des Deutschlandfonds ein Mezzanin-Produkt für Investitionen in Stromverteil- und Wärmenetze bereitzustellen. Dafür gewährt die KfW den Landesförderinstituten (LFI) ein Globaldarlehen. Für mögliche Ausfallrisiken würden der Bund und das jeweilige Land gemeinsam mit Garantien einstehen. In landesspezifischen Programmen obliegt es dann den LFI, das nachrangige Mezzanin-Kapital an Energieversorgungsunternehmen zu vergeben und so deren finanzielle Basis zu stärken.

In den Eckpunkten wird außerdem die Rolle der Kommunen für die Bereitstellung von Eigenkapital für kommunale Unternehmen und Stadtwerke hervorgehoben. Der Bund und die Energieministerkonferenz befürworten eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um rentierliche Investitionen in Stromverteil- und Wärmenetze zu ermöglichen.

Die Eckpunkte zu den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen sind hier verfügbar:
Gemeinsames Eckpunktepapier der Energieministerkonferenz, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen (PDF, 163 KB)