9. Dezember 2021, Bettingen, Aachen. Der kommunale Projektentwickler Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG (TEP) ermöglicht der Gemeinde Bettingen zusätzliche Einnahmen aus der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage am Altenhof/Im Weiher. Die Beteiligung der Gemeinde an den Erträgen der Photovoltaikanlage schafft eine neue Qualität der partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Für die Gemeinde im Eifelkreis Bitburg-Prüm ergibt sich für den Anteil von bis zu vier Megawatt installierter Leistung laut Ertragsprognosen der Solaranlage eine jährliche Zuwendung von ungefähr 8.000 € – 8.500 € für die kommenden zwanzig Jahre. Das Projekt steht kurz vor der Umsetzung durch die Projektentwickler Organic Energy und Trianel Energieprojekte.
Erstmalig bietet eine Änderung von § 6 des EEG 2021, die im Juli dieses Jahres in Kraft getreten ist, die Möglichkeit, eine Standortgemeinde an jeder eingespeisten Kilowattstunde mit aktuellem (2021) Zuschlag bei der Bundesnetzagentur mit bis zu 0,2 ct/kWh freiwillig zu beteiligen. „Als kommunaler Projektentwickler begrüßen wir die neue Teilhabemöglichkeit für Gemeinden. Gerne nutzen wir den neuen gesetzlichen Rahmen und haben der Gemeinde nach Satzungsbeschluss eine Zahlung in Höhe der vollen 0,2 ct/kWh angeboten“, unterstreicht TEP-Projektentwickler Bastian Fiedler.
Durch sehr gute Zusammenarbeit zwischen Flächeneigentümern, Planungsbüro, Projektentwickler, Gemeindeverwaltungen, Bürgermeistern und insbesondere der Verbandsgemeinde Bitburg entwickelt sich um das Vorhaben ein Erneuerbare-Energien-Portfolio von mindestens acht Solarstandorten und einem Umspannwerk. Die Projekte sollen zeitnah umgesetzt werden und die regionale Netzinfrastruktur bei Halsdorf unterstützen.





Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.