Seit 04.04. können sich Investmentfonds oder ähnliche Anlagevehikel bereits zum achten Mal um den Qualitätsstandard Nachhaltiger Geldanlagen, das FNG-Siegel, bewerben.
Am 02.08. hält Nachhaltigkeit Einzug in die Finanzberatung. Durch die Ergänzung von MiFID II wird die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegenden im Beratungsgespräch verpflichtend. Seit März 2021 ist bereits die sogenannte Offenlegungsverordnung in Kraft. Damit will die EU Klarheit über die Nachhaltigkeit in Finanzprodukten schaffen. Dabei geht es aber nur um Transparenz. Die Beurteilung, ob das, was in einem Finanzprodukt in Sachen Nachhaltigkeit drinsteckt, überhaupt einem akzeptablen Niveau entspricht, obliegt den Anlegenden. „Es bedarf eines unabhängigen Gradmessers, um diese Produkte auch nach ihrer Qualität einordnen zu können. Allein schon, um ein wichtiges Ziel der EU – die Vermeidung von Greenwashing – auch zu gewährleisten“, erklärt Roland Kölsch, Geschäftsführer der QNG.
Diese Lücke schließt das FNG-Siegel. So, wie bekannte Bio-Gütesiegel aus dem Lebensmittelbereich für einfache Wiedererkennbarkeit nachhaltiger Produkte sorgen, ist das FNG-Siegel seit 2015 die Kennzeichnung von Finanzprodukten, die Mindestanforderungen und darüberhinausgehende Merkmale einer glaubwürdigen, professionell verwalteten nachhaltigen Geldanlage erfüllen. Die Bewertung der Fonds obliegt einem externen Prüfteam unter der Verantwortung von Prof. Timo Busch von der Sustainable Finance Research Group der Universität Hamburg. Zusätzlich begleitet ein unabhängiges Komitee den Prüfprozess. „Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass die Zertifizierung auf wissenschaftlicher Basis erfolgt“, erläutert Timo Busch. „Damit ist – und genau das fehlt in den öffentlichen Diskussionen – eine fundierte Vergleichbarkeit gegeben.“
Die Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen der EU-Regulatorik zu Sustainable Finance ist eine geeignete Referenz, von der EU explizit als „grün“ angesehene Geschäftsbereiche identifizieren zu können. Die Tatsache, dass die hoch kontroversen Bereiche Kernenergie und Erdgas zusätzlich in die grüne Taxonomie aufgenommen werden sollen, ändert grundsätzlich erstmal nichts daran. Ein sich ums FNG-Siegel bewerbender Investmentfonds muss trotzdem die Natur seiner einzelnen Investments beschreiben und alle Unternehmen und Staaten des jeweiligen Fonds auf Nachhaltigkeits-Kriterien hin analysieren.
Die im FNG-Siegel geforderten Ausschlüsse, insbesondere zu Kernenergie bzw. fossilen Energieträgern – Kohlebergbau, relevante Kohleverstromung, Fracking und Ölsande – gelten weiterhin. Daneben bleibt auch Rüstung ausgeschlossen. Und die Achtung von Arbeits- & Menschenrechten, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung zählen auch zukünftig zum Mindeststandard.
Hochwertige Nachhaltigkeits-Fonds, die sich über das reine FNG-Siegel in den Bereichen „institutionelle Glaubwürdigkeit“, „Produktstandards“ und „Portfolio-Fokus“ besonders hervorheben, erhalten bis zu drei Sterne. Jeder Stern ist damit eine Würdigung einer bereits umgesetzten höheren Qualität als nur das Nötigste. „Das FNG-Siegel hat sich bei der Fondsselektion im Nachhaltigkeits-Bereich bewährt und durch den jedes Jahr neuen Austausch mit den Bewerbern, ist die Prüfung mittlerweile ein akzeptiertes Sparring, das wichtige Hinweise zur Verbesserung der Nachhaltigkeits-Qualität liefert“, so Roland Kölsch, Geschäftsführer der QNG.
Im vergangenen Jahr konnte die Universität Hamburg 257 von 281 Fonds einen positiven Prüfbericht ausstellen. Die Bewerberzahl für das FNG-Siegel stieg um 60 Prozent. Durch die anstehende Verpflichtung zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung, wird eine fundierte, leicht erkennbare Orientierungshilfe, die solche Produkte kennzeichnet, von zentraler Bedeutung sein. Hier leistet das FNG-Siegel wertvolle Vorarbeit.
Detaillierte Informationen zur Methodik enthalten die Verfahrensbedingungen bzw. die Website.
Die Ergebnisse zum FNG-Siegel 2023 werden am 24.11.2022 im Rahmen einer offiziellen Feier veröffentlicht.





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