Berlin – Der Fachausschuss Elektrische Eigenschaften (FAEE) von FGW e. V. verabschiedete die Revision 10 der Technischen Richtlinie (TR) „Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und -anlagen, Speicher sowie für deren Komponenten am Stromnetz“ am 7. März 2025. Nach Ablauf der dreimonatigen Notifizierungsfrist gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 steht die überarbeitete Fassung nun offiziell zur Verfügung.
Neuerungen sind u. a. die Anpassungen zum Einzelnachweisverfahren, die Einarbeitungen zu den Vorgaben zur Zertifizierung gegenüber VDE-AR-N 4110:2023, 4120/A1 und VDE-AR-N 4130, die vollständige Überarbeitung zur Zertifizierung gegenüber VDE-AR-N 4105, die Einführung zum Anlagenzertifikat C2, als auch die Einführung des digitalen Anhangs zum Einheitenzertifikat. Zudem ist damit die verpflichtende Eintragung in die EZE-Datenbank auf das Datenregister ZEREZ (Zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate) übertragen.
Derzeit erarbeitet der FAEE bereits ein Beiblatt zur TR 8 für die Umsetzung des VDE FNN-Hinweises zur Momentanreserve aus. Gleiches erfolgt in den Arbeitskreisen zur TR 3 und TR 4.
Die aktuelle Revision 10 der TR 8 ist ab sofort bei der FGW e. V. erhältlich. Der Abschluss der englischen Übersetzung wird in Kürze erfolgen.
Ihre Ansprechperson:
Simon Borsutzki
FGW e.V.-Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien
borsutzki@wind-fgw.de Tel. 030- 301015050 www.wind-fgw.de





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