Hamburg, 20. Juni 2023 – Die EU-Kommission hat den so genannten „Delegierten Rechtsakt“ vorgelegt. Darin werden für grünen Wasserstoff Kriterien festgelegt, unter denen dieser künftig produziert und im Verkehrs- und Transportsektor genutzt werden soll. Doch das Regelwerk ist insgesamt zu lasch, kritisiert Carolin Dähling, Leiterin Politik und Kommunikation bei der Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy.
„Die Kommission hat gesprochen – aber leider nicht so klar wie erhofft. Es ist zwar ein wichtiger Schritt nach vorne, dass Brüssel jetzt endlich Regeln für grünen Wasserstoff ausbuchstabiert hat. Aber, und das bedauerlich: Die jetzt vorgelegten Kriterien sind – wie befürchtet – in Sachen Klimaschutz nicht ambitioniert genug. Denn die Herstellung von Wasserstoff macht vor allem dann Sinn, wenn sehr viel Ökostrom aus Wind und Sonne im Netz ist. Laufen die Elektrolyseure auch bei Stromknappheit, dann treiben fossile Kraftwerke die Wasserstoffproduktion mit an. Das wäre Energiewende in absurd – aber insbesondere mit den im Rechtsakt nun vorhandenen, sehr langen Übergangsfristen droht nun genau das, was dieses Regelwerk hätte verhindern sollen.
Nun liegt der Ball bei der deutschen Bundesregierung: Sie muss jetzt zügig in die Umsetzung des EU-Regelwerks gehen und dabei die nationalen Spielräume nutzen, um die Kriterien im Sinne einer ambitionierten Energiewende nachzuschärfen. So sollte Berlin insbesondere die Regionalität und Zeitgleichheit – also die räumliche und zeitliche Korrelation von Ökostrom-Nutzung und Wasserstoffherstellung – deutlich strenger definieren, als die EU-Kommission dies nun getan hat. Tut sie dies nicht, bleibt eine echte Klimaschutzwirkung fragwürdig – denn dann kann grüner Wasserstoff unsere Emissionen sogar deutlich nach oben treiben.“





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