Das im Jahr 2021 im rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedete Landessolargesetz müsse überarbeitet werden. Das fordert jetzt der Landesverband Solarenergie Rheinland-Pfalz und der Verband für Wirtschaft und Umwelt in einer gemeinsamen Erklärung. Angesichts der Energiekrise durch den russischen Angriffskrieg werde es Zeit für eine umfassende Solarpflicht.
Verband für Wirtschaft und Umwelt Rheinland-Pfalz
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Um die erforderlichen Installation von 3.400 Megawatt Solarleistung pro Jahr zu erreichen, empfehlen die Verbände dringend Ergänzungen, um das Ziel einer klimaneutralen Energieversorgung im Bundesland zu erreichen. Sie fordern die Erweiterung der Gebäudekulisse, die bisher nur gewerbliche Neubauten im Handelsgewerbe, im Handwerk, bei der Industrie und im Verkehr umfassten. Auch Gebäude in der Landwirtschaft, im Dienstleistungsgewerbe und bei Immobilien der öffentlichen Hand sowie die vielen Gewerbebauten, die schon vorhanden sind, müssten von der Solarpflicht im Landessolargesetz eingeschlossen werden.
Zudem sei dringend erforderlich, die Solarpflicht auf private Wohngebäude auszuweiten, wie es in Baden-Württemberg diskutiert werde. Bei privaten Neubauten müsse die Prüfung, ob eine Eignung für die Erzeugung von Solarenergie vorhanden sei, verbindlich werden. Bei bestehenden Gebäuden müsse spätestens bei einer Dachsanierung die Solarpflicht greifen. In einem weiteren Schritt müssten Förderprogramme für eine allgemeine Solarpflicht aufgelegt werden.
Überarbeitet werden müsse auch die im Landessolargesetz vorgesehene Pflicht von Solaranlagen auf Parkplätzen. Bisher sei nur vorgesehen, beim Neubau von Parkplätzen über 50 Stellplätze eine Solareignung zu prüfen. Wie in NRW oder Baden Württemberg müsse die Grenze mindestens auf 35 Stellplätze gesenkt werden. Zudem sei auch nicht akzeptabel, dass die Solarpflicht bestehende Parkplätze nicht umfasse. Schließlich seien die versiegelten Flächen für Autostellplätze prädestiniert für eine aufgeständerte Form der Solaranlagen und biete jede Menge Vorteile neben der Energieerzeugung.
In der jetzigen Form des Landessolargesetzes fehlten Regelungen für die Belegung von weiteren Verkehrsflächen mit PV Anlagen. Straßen, Autobahnen, Radwege, Bahnstrecken und Plätze könnten zum Teil mit PV Anlagen überdacht werden. Erforderlich wären auch Regelungen zu infrastrukturintegrierten PV Anlagen an Fassaden oder Lärmschutzwänden. Solarzäune im Außenbereich oder Möglichkeiten der Agri-PV sind weitere wichtige Themen, die in einem zukunftsweisenden Landessolargesetz Berücksichtigung finden müssten, so die Verbände abschließend.
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