Waghäusel/Stuttgart. Wer in Baden-Württemberg ein neues Elektrofahrzeug kauft oder least und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreibt, erhält seit dem 1. Dezember im Rahmen des BW-e-Solar-Gutscheins 1.000 Euro für einen E-Pkw, ein E-Leichtfahrzeug oder ein E-Nutzfahrzeug. Mit dem Zuschuss wird vor allem die Kombination aus Photovoltaikanlage, Elektrofahrzeug und Wallbox noch attraktiver. Darauf weisen die Photovoltaikspezialisten von Wirsol Roof Solutions hin.
„In Baden-Württemberg besteht sowohl für Photovoltaikdachanlagen als auch für Elektromobilität noch ein großes ungenutztes Potenzial. Die eigene Photovoltaikanlage und ein Elektrofahrzeug ergänzen sich optimal. Die Verknüpfung dieser beiden Aspekte in einem Förderprogramm ist daher sehr sinnvoll und kann die Energiewende im Land rasch voranbringen“, erklärt Johannes Groß, Geschäftsführer der Wirsol Roof Solutions.
„Der Umstieg auf umweltfreundliche Elektrofahrzeuge lohnt sich schon bisher wirtschaftlich und ökologisch. Wir unterstützen diesen Umstieg mit Planung und Einbau von modernen Wallboxen für eigene Stromtankstellen in Kombination mit einer Photovoltaikanlage oder einem Stromspeicher im privaten und gewerblichen Bereich. Die Nutzung von Elektrofahrzeugen in Kombination mit eigenen Lademöglichkeiten bietet zahlreiche Vorteile und wird immer attraktiver. Dazu leistet auch das Förderprogramm einen Beitrag, zu dem wir auch gerne beraten“ so Johannes Groß.
Zusätzliche Förderung der Ladeinfrastruktur
In erster Linie wird das Fahrzeug bezuschusst, aber für die Installation einer Wallbox in Verbindung mit der Beschaffung eines Fahrzeugs gibt es 500 Euro zusätzlich. Allerdings wird die Wallbox in dem Programm nicht unabhängig vom Fahrzeug gefördert. In Anspruch nehmen können die Förderung Unternehmen und Privatpersonen aus Baden-Württemberg für den Kauf oder das Leasing von neuen Elektrofahrzeugen bei gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Das Fahrzeug muss mindestens drei Jahre bzw. entsprechend der Leasingdauer in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren. Die PV-Anlage muss eine Mindestleistung von zwei Kilowatt peak pro gefördertes Fahrzeug aufweisen und die Versorgung der Wallbox muss durch eigenen PV-Strom erfolgen.
„Das Förderprogramm ist der richtige Schritt, um Photovoltaik und Elektromobilität im Land auszubauen. Wir hoffen, dass die Ausstattung des Programms auch bis zum Jahresende 2022 ausreicht. Um das Gesamtpaket aus Photovoltaikanlage, Wallbox und E-Fahrzeug attraktiver zu machen, sollte bei einer solchen Paketlösung auch die Photovoltaikanlage als gleichwertiger Bestandteil gefördert werden“, regt Johannes Groß an.
Hintergrund:
https://wrs.eco/produkte/elektromobilitaet/
https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-solar-gutschein.html





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