Viele Besitzer:innen von Elektroautos wünschen sich, ihr Fahrzeug zuhause aufzuladen. Seit dem 01.04.2022 ermöglicht jetzt das NRW-weite Förderprogramm „Emissionsarme Mobilität” Zuschüsse für die Inbetriebnahme von privaten Ladesäulen für Besitzer:innen von Elektroautos. Die Verbraucherzentrale NRW hat Tipps zusammengestellt, welche Fördermöglichkeiten es gibt und was es bei der Antragstellung für Verbraucher:innen zu beachten gilt.
Ladestationen für Eigenheimbesitzer:innen
Wer im Eigenheim lebt, kann bis zu 1.500 Euro Förderzuschuss für die Umsetzung einer Ladeinfrastruktur erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass der Strom zum Betreiben und Laden zum Teil aus einer vor Ort neu zu errichtenden Erneuerbare-Energie-Anlage stammt. In Frage kommt hier meist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Eigenheims. Neben Eigenheimbesitzer:innen können auch Eigentümergemeinschaften die Fördermittel beantragen.
Ladestationen am Stellplatz für Mieter:innen
Mieter:innen, die über eine Garage oder einen festen Stellplatz verfügen, erhalten bis zu 1.000 Euro Zuschuss für ihren eigenen Ladepunkt. Das Betreiben mit Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage ist hierbei keine Voraussetzung.
Förderbedingungen beachten
Beide Förderungen beziehen sich auf Anlagen mit Ladeleistungen mit weniger als 50 Kilowatt (kw). Für den Privatgebrauch sind Anlagen mit einer Leistung von 11 Kilowatt meist ausreichend. Wichtig ist, dass die Förderanträge vor Beauftragung und Inbetriebnahme beantragt werden.
Weitere Informationen und Links:
Übersicht über Fördermaßnahmen und -voraussetzungen: https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/nicht-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur/#c11298
Auswahl von Stromtarifen für Elektroautos: www.verbraucherzentrale.nrw/node/71402
Kopplung einer PV-Anlage mit E-Ladesäulen: www.verbraucherzentrale.nrw/node/22557





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