Schwankende Energiepreise und unsichere Planbarkeit stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Mit der neuen Förderungsaktion Energie!Gewinn unterstützt die Steirische Wirtschaftsförderung SFG steirische Betriebe dabei, selbst erzeugten erneuerbaren Strom gezielt zu speichern und effizient im eigenen Unternehmen zu nutzen.
Im Zentrum der Initiative steht die betriebliche Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie – insbesondere die Speicherung von selbst produziertem Strom. Unternehmen können überschüssige Energie, etwa aus Photovoltaikanlagen, zwischenspeichern und genau dann nutzen, wenn sie benötigt wird. Das erhöht die Versorgungssicherheit, reduziert den Strombezug aus dem Netz und macht Energiekosten besser kalkulierbar.
Die Förderung richtet sich auf Investitionen in Speicherlösungen sowie kombinierte Systeme zur Eigenstromerzeugung und -nutzung im Betrieb. Ziel ist es, wirtschaftliche Stabilität zu stärken und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zur grünen Transformation der Steiermark zu leisten.
Speicherlösungen und betriebliche Photovoltaikanlagen
Die förderbaren Speicherlösungen müssen an eine bestehende Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie angeschlossen werden oder zusammen mit einer solchen Anlage errichtet werden. Der Stromspeicher muss mindestens 75 Prozent seiner jährlichen Energie aus der direkt angeschlossenen Anlage beziehen. Unterstützt werden Investitionen in Anlagen mit einer Nettospeicherkapazität von 50 bis 2.000 kWh.
Auch die erstmalige Errichtung oder Erweiterung von eigenverbrauchsoptimierten Photovoltaikanlagen in Kombination mit Stromspeicheranlagen kann gefördert werden. Die PV-Anlage muss überwiegend auf einer bereits versiegelten und betrieblich genutzten Fläche (einschließlich teilversiegelter Verkehrsflächen) errichtet werden.
5,5 Millionen Euro Budget
Insgesamt stehen im Rahmen von „Energie!Gewinn“ 5,5 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsbetriebe aller Größen einreichen, wobei ein klarer Fokus auf die Unterstützung von Projekten von KMU gelegt wird. Die Förderhöhe variiert je nach Unternehmensgröße und beträgt
- für Kleinst- und Kleinunternehmen (bis 49 Mitarbeiter) – 50 Prozent,
- für mittelgroße Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern – 40 Prozent
- für Großunternehmen – 30 Prozent
der anrechenbaren Projektkosten. Der Umfang des Projekts muss bei KMU mindestens 50.000 Euro und bei Großunternehmen mindestens 100.000 Euro betragen. Eine zusätzliche Beihilfe für das gleiche Projekt kann nicht in Anspruch genommen werden (keine Doppelförderungen).
Die Förderungsaktion setzt die Maßnahme „Förderung der betrieblichen Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie“ im Rahmen des Programms EFRE & JTF – Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021–2027 um. Förderzusagen erfolgen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Anträge können ab 18. Februar 2026 bei der SFG eingereicht werden. Weitere Informationen zur Förderungsaktion folgen in Kürze.





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