Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzprogramm 2030 als eine von mehreren Maßnahmen für den Ausgleich der CO2-Bepreisung die Reduzierung der EEG-Umlage beschlossen. Diese Reduzierung soll parallel zur CO2-Bepreisung ab dem 01. Januar 2021 eingeführt werden. In einem ersten Schritt hat die Bundesregierung jetzt mit dem Änderungsentwurf der EEV technische Änderungen vorgeschlagen, damit die Senkung der EEG-Umlage umgesetzt werden kann. In einer Stellungnahme kommentiert der vzbv diesen Änderungsentwurf.
Der vzbv begrüßt die Überlegungen der Bundesregierung, die EEG-Umlage zusätzlich zu der im Rahmen der CO2-Bepreisung geplanten Senkung zu mindern. Diese Überlegungen müssen auch tatsächlich umgesetzt werden. Dabei muss die Höhe der Senkung für die Verbraucher deutlich spürbar sein.
Die Festlegung der Höhe der EEG-Umlage muss allerdings rasch erfolgen, damit sich Verbraucher frühzeitig darauf einstellen können, wie sich die Kosten für die CO2-Bepreisung von fossilen Heiz- und Kraftstoffen einerseits und die Entlastungen insbesondere beim Strompreis andererseits zueinander verhalten. Dies ist insbesondere für die Verbraucher von besonderem Interesse, die jetzt oder in Kürze Entscheidungen für größere und langfristige Investitionen treffen müssen, z. B. in Bezug auf den Ersatz einer Heizungsanlage.





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