Mit der Übernahme der rund 530 öffentlichen Ladestationen durch die Berliner Stadtwerke ab dem 16. Juli geht der Ausbau der Berliner Ladeinfrastruktur in eine neue Phase. Ziel des landeseigenen Ökostrom-Produzenten ist es, bis 2030 weitere 2.000 Ladepunkte in der Hauptstadt zu errichten.
Die Ende 2021 vom Berliner Senat beschlossene Übernahme des öffentlichen Ladenetzes vom bisherigen Betreiber Allego sowie von Vattenfall durch die Berliner Stadtwerke geschieht stationsweise bis Ende August 2022. Die Zusammenarbeit mit den Berliner Bezirken zum Aufbau neuer Ladestationen hat bereits begonnen. Dem geht seit Monaten eine Suche potenzieller neuer Standorte voraus, deren Ergebnisse mit den Bezirksverwaltungen abgeglichen werden. Ziel ist es, bis 2030 insgesamt 1.800 „Normalladepunkte“ (i. d. R. zwei 11 kW-AC-Ladepunkte pro Station) sowie weitere 200 HPC-Schnellladepunkte mit mindestens 150 kW pro Ladepunkt an Standorten mit je acht bis zwölf Ladepunkten zu errichten. In jedem Bezirk sollen ein bis zwei dieser Schnellladestandorte entstehen.
Den Auftakt sollen bis Ende dieses Jahres ca. 40 neue AC-Stationen mit je zwei 11 kW-Ladepunkten geben. Darunter befinden sich auch 14 ehemalige Standorte, die von Vattenfall betrieben wurden und nun durch komplett neue Technik ersetzt werden.
Die Berliner Stadtwerke übernehmen auch die Strombelieferung der Ladestationen mit 100 % Ökostrom.
„Unser Team geht hoch motiviert an die Umsetzung dieser so dringenden, wie für alle Beteiligten auch herausfordernden, Aufgabe“, sagt Stadtwerke-Geschäftsführer Andreas Schmitz. „So zeigen wir für alle sichtbar, welche Möglichkeiten der von uns vorangetriebene Ausbau der erneuerbaren Energien eröffnet.“
„Ich freue mich, dass wir mit den Berliner Stadtwerken nun das öffentliche Berliner Ladenetz zügig ausbauen können. Die Versorgung der Ladeinfrastruktur mit Ökostrom ist ein großer Schritt hin zu klimaverträglicher Mobilität in Berlin“, erklärt Bettina Jarasch, Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.
Hinweis: Alle Zahlen in dieser Presseinformation beziehen sich auf Ladestationen im öffentlichen Straßenraum, nicht auf Lademöglichkeiten im privaten Raum, also Unternehmens- und Wohngrundstücke sowie Parkplätze von Supermärkten.





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