Die TransnetBW hat heute die vorläufigen Netzentgelte für ihr Übertragungsnetz ab dem 1. Januar 2019 veröffentlicht. Diese werden im kommenden Jahr um rund sechs Prozent für einen durchschnittlichen Kunden sinken. Die detaillierten Preisblätter sind auf der Homepage der TransnetBW veröffentlicht unter https://www.transnetbw.de/de/strommarkt/netzzugang-und-entgelt/preisblaetter.
Im Jahr 2019 werden die Netzentgelte erstmals einen bundeseinheitlichen Netzentgeltanteil enthalten. Grundlage ist das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG), das im Juli 2017 in Kraft getreten ist. Es sieht eine schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ab 2019 über fünf Jahre vor, so dass ab dem Jahr 2023 die Netzentgelte komplett vereinheitlicht sein werden. (siehe „Deutsche ÜNB berechnen erstmals bundeseinheitliches Netzentgelt – Presseinformation | TransnetBW GmbH“ vom 27. September 2018)
Die Angleichung der Netzentgelte der vier Übertragungsnetzbetreiber führt zu einer Mehrbelastung der Netzkunden der TransnetBW. Bislang zählten die Netzentgelte der TransnetBW zu den günstigsten Entgelten. Das vorläufige Preisblatt 2019 weist die unternehmensindividuellen und bundeseinheitlichen Preisbestandteile aus.
Kostenmindernd auf die Übertragungsnetzentgelte wirkt sich vor allem die Überführung der Kosten für die Anbindungen von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee in die sogenannte Offshore-Netzumlage (die bisherige Offshore-Haftungsumlage) zum 1. Januar 2019 aus. Dies verringert die Kostenbasis zur Berechnung der Netzentgelte bei den Übertragungsnetzbetreibern. Die Offshore-Anschlusskosten werden künftig über den etablierten Mechanismus der Offshore-Netzumlage als Aufschlag auf die Netzentgelte erhoben.
Als Übertragungsnetzbetreiber ist die TransnetBW in Baden-Württemberg verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Versorgungs- und Systemsicherheit. Wesentlich dafür sind die Bereitstellung und der bedarfsgerechte Ausbau des Transportnetzes sowie die Integration erneuerbarer Energien und bestehender Kraftwerke.
Netzentgelte werden von Strom- und Gasnetzbetreibern im liberalisierten Energiemarkt für die Nutzung ihrer Netze erhoben und durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) überprüft. Das Netznutzungsentgelt der Übertragungsnetzebene hat am Endkundenpreis des Letztverbrauchers einen Anteil von rund vier Prozent.
Am 1. Oktober 2018 werden die vorläufigen Netzentgelte und spätestens am 31. Dezember 2018 die endgültigen Netzentgelte für 2019 veröffentlicht.
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Freundliche Grüße / Kind Regards
- A., Regina König
Pressesprecherin / Press Spokeswoman
Unternehmenskommunikation / Corporate Communications
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