Denkmalschutz und Klimaschutz: Autarq ermöglicht Solarenergie auf allen Dächern

Teilen

Das erste Gesetz, welches den Erhalt eines historischen Gebäudes sicherstellte, wurde im Jahr 1850 von König Friedrich Wilhelm IV. verordnet. Heute, fast 200 Jahre später, stehen in Deutschland über eine Million Denkmäler unter staatlichem oder kommunalem Schutz. Die aktuelle Herausforderung ist es, den Erhalt historischer Gebäude mit der Förderung einer nachhaltigen Energieerzeugung in Einklang zu bringen. Herkömmliche Solarmodule sind hier in Form von Aufdachlösungen trotz vereinzelter Lockerungen oft nicht erlaubt. Die Begründung: Sie verändern das äußere Erscheinungsbild der Denkmäler. Das Solardachziegel-System des Brandenburger Climate-Tech-Pioniers Autarq liefert eine Produktinnovation, die das Thema Solarenergie für Hunderttausende Gebäude in Deutschland wieder auf den Tisch bringt.

Technologie und Tradition – Made in Germany

Für die Technologie werden herkömmliche Standard-Tondachziegel der Traditionshersteller Jacobi-Walther und CREATON teilautomatisiert zu Solardachziegeln veredelt. Gemeinsam mit dem patentierten Kabelbaum bilden sie eine gebäudeintegrierte Solarlösung, die als einzige auf dem Markt in sicherer Kleinspannung und hoch adaptiver Parallelschaltung arbeitet, ohne Leistungselektronik auf dem Dach auskommt und sich dabei optisch kaum von traditionellen Dächern unterscheidet. Die Autarq-Technologie lässt die Charaktere der Häuser in den roten Ziegelvarianten unberührt und demokratisiert so die Energiewende über den Denkmalschutz hinaus. Die Chancen, die sich dadurch für Privatpersonen, öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude ergeben, sind groß. Zwei Beispiele aus Niedersachsen und Baden-Württemberg veranschaulichen den Schwung, den die Technologie bereits heute in die Entwicklung bringt.

Nachhaltigkeit und Bestandsschutz in Göttingen

Zwischen dem ersten Antrag, den Christian Retkowski an die Stadt Göttingen zur energetischen Dachsanierung seines Elternhauses stellte, und dem finalen Ergebnis vergingen mehr als drei Jahre. Schuld daran: der “Erhaltungssatz Schildweg”. Er untersagte eine PV-Anlage auf dem Dach Retkowskis mit der Begründung, sie würde das Stadtbild negativ beeinträchtigen. Nach langem Ringen fanden die Parteien einen Kompromiss in Form von 600 roten Dachziegeln, die dank der Autarq Technologie Strom produzieren und den ästhetischen Ansprüchen des Denkmalschutzes dennoch gerecht werden. Für den Bauherren ergaben sich dabei sogar noch weitere Vorteile: “Als Teil der Wärmedämmung haben die Solardachziegel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eine Förderung von 20 Prozent erhalten. Letztlich bin ich der Stadtverwaltung sogar dankbar. Mein Dach wurde gefördert, während normale PV-Anlagen keine Förderung mehr bekommen.” Auch in der Stadt Göttingen, der nun ein erfolgreiches Beispiel für Energiesanierungen bei Denkmalschutz vorliegt, stößt die Technologie ein Umdenken an. Was bedeutet das für öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen und Museen, die häufig unter Denkmalschutz stehen?

Ehemaliges Amtsgericht modernisiert 

Diese Frage wird am Beispiel des ehemaligen Amtsgerichts in Künzelsau in Baden-Württemberg beantwortet. 1845 errichtet und denkmalgeschützt wurde das Gebäude 2018 im Zuge der Notariatsreform privatisiert und von Notar Dr. Marcus Zelyk erworben. Mit seinem Vorhaben, das Gebäude umfassend zu modernisieren und energetisch zu sanieren, zeigt Zelyk, welches Potential im öffentlichen Sektor liegt. Die installierte Luftwärmepumpe soll zukünftig durch Solardachziegel betrieben werden. 3600 rote Solardachziegel von Autarq, die sich in die Ästhetik des Daches einfügen, sollen hier vorrangig den Eigenverbrauch decken. So wurde der voraussichtliche Ertrag des Walmdaches mit 28.000 kW/Jahr berechnet. “Objekte, die gewerblich genutzt werden, genießen einen weiteren, finanziellen Vorteil”, beschreibt Autarq Geschäftsführer Kai Buntrock: “Wie das Beispiel in Künzelsau zeigt, können unsere Solardachziegel steuerlich geltend und gänzlich abgeschrieben werden – ein entscheidender Vorteil, sind Fördergelder doch erheblich eingeschränkt worden”.