Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. begrüßt den Anspruch der EEG-Novelle, die Erzeugungskapazitäten der erneuerbaren Energien schnell auszubauen und dadurch die Energiewende zu beschleunigen, uneingeschränkt. Allerdings bleibt der vorliegende Entwurf deutlich hinter den Erwartungen zurück.
„Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung mit dem deutlichen Fokus auf Klimaschutz und Energiewende hat Hoffnungen auf einen schnellen Fortschritt geweckt. Im vorliegenden EEG-Entwurf wird jedoch zu wenig davon angepackt und gleichzeitig nur einseitig umgesetzt. Flexibilität bleibt auf der Strecke“, sagt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.
Der BVES hält es für essenziell, nicht weiterhin nur einseitig auf zusätzliche Erzeugung oder den Netzausbau zu setzen, sondern endlich das gesamte Energiesystem und zusätzliche Flexibilität durch Energiespeicher in den Blick zu nehmen. Die vorliegende EEG-Novelle schweigt sich dazu aus, wie die Systemintegration dieser Erneuerbaren Energien versorgungssicher erfolgen soll. „Weitgehender und breiter Zubau von Erneuerbaren Energien ist unerlässlich, doch allein mehr PV-Strom zur Mittagszeit bringt die Energiewende nicht voran, da die Energie auch nachts und während einer Flaute benötigt wird“, so Windelen weiter.
Gerade die aktuelle geopolitische Situation hat die Notwendigkeit einer deutlichen Steigerung der Flexibilität sowie einer Stärkung der Versorgungssicherheit für alle sichtbar gemacht. Energiespeichertechnologien sind ein Schlüsselinstrument, um diese Notwendigkeiten zu erreichen. Da ist es geradezu unverständlich, dass dieses Thema wiederum so stiefmütterlich behandelt wird.
So ist die längst überfällige gesetzliche Definition der Energiespeicherung im EEG-Entwurf erneut unterlassen, trotz ausdrücklichem Versprechen im Koalitionsvertrag. „Damit fehlt weiterhin ein passendes rechtliches Fundament für die Energiespeicher und damit auch für deren breiten Einsatz in unserem Energiesystem. Energiewende wird damit gehemmt und nicht beschleunigt“, sagt Urban Windelen.
Der BVES unterstützt den Ansatz des EEG-Entwurfs, die Einspeisung von Erneuerbaren Energien wieder attraktiver zu machen. Doch darf das nicht gleichzeitig zu einer Diskriminierung der Teileinspeisung oder der Eigennutzung führen. „Der Betrieb und der Neuaufbau von Solaranlagen wird durch den geplanten Split in Volleinspeise- und Teileinspeisetarif unnötig verkompliziert, bürokratisiert und damit letztlich so positive Entwicklungen wie die Sektorenkopplung ausgebremst,“ so Urban Windelen.
Gleichzeitig fordert der BVES einen deutlichen Reformprozess der Innovationsauktionen. Innovationsauktionen beinhalten bereits die notwendige Flexibilität durch Energiespeicher und zahlen damit deutlich auf das Ziel der Versorgungssicherheit mit Erneuerbaren Energien ein. Über eine rasche Verdreifachung der Ausschreibungsmengen, sowie der Ermöglichung des Muti-Use Betriebs der Energiespeicher in den Innovationsauktionen, könnte die Energiewende gut vorangebracht werden. Hierzu hat der BVES ein ausführliches Konzept vorleget.





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