Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt erneut gegen die Bundesregierung wegen systematischer Verstöße gegen das Klimaschutzgesetz. Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben hat die Bundesregierung weder ein Maßnahmenprogramm für eine klimaneutrale Verwaltung bis 2030 aufgestellt noch die Emissionsgesamtmengen aus den jährlichen Minderungszielen für den Zeitraum von 2031 bis 2040 festgelegt. Beides hätte die Bundesregierung Ende 2024 vorlegen müssen. Mit ihren Klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fordert die DUH die verbindliche Festlegung der Jahresemissionsgesamtmengen sowie die umgehende Vorlage eines Maßnahmenprogramms zur klimaneutralen Bundesverwaltung. Bereits in den vergangenen zwei Jahren hatte die DUH wegweisende Urteile gegen die Bundesregierung wegen Verstößen gegen das Klimaschutzgesetz erwirkt.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Bundesregierung bricht erneut ihr eigenes Klimaschutzgesetz und bremst damit den Klimaschutz in Deutschland systematisch aus. Unter der Überschrift ‚Vorbildfunktion der öffentlichen Hand‘ hatte sie versprochen, ihre Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Ein Maßnahmenplan dafür steht aber weiterhin aus. Die Bundesregierung hätte bis Ende 2024 zudem die einfache Übertragung der prozentual festgelegten Minderungsziele in absolute Zahlen für die Jahre 2031 bis 2040 vorlegen müssen. Diese fehlt nun als Grundlage, die dringend für die Entwicklung konkreter Maßnahmen benötigt wird. Wir fordern die Bundesregierung auf, den systematischen Rechtsbruch zu beenden und die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nicht länger zu verschleppen.“
Hintergrund:
Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die Bundesregierung, alle fünf Jahre ein neues Maßnahmenprogramm für die „klimaneutrale Bundesverwaltung bis 2030“ zu erstellen. Ein neues Programm wäre bis Ende 2024 fällig gewesen. Die Vorgaben zur Reduktion der Treibhausgasemissionen werden im Klimaschutzgesetz gestaffelt festgelegt. Die Bundesregierung hätte zudem bis Ende des Jahres 2024 per Rechtsverordnung die Emissionsobergrenzen für die Jahre 2031 bis 2040 festlegen müssen. Nur mit diesen konkreten CO2-Obergrenzen für diese Jahre ist eine langfristige und überprüfbare Klimaschutzplanung möglich.
Zu den Klageschriften: https://l.duh.de/p250123





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