Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes zur Atommüll-Endlagersuche sagte der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger:
„Das Gesetz in seiner jetzigen Form ignoriert wichtige Vorschläge der Atommüll-Kommission. Bundestag und Bundesrat müssen nachbessern, sonst wird es nicht gelingen, das für die Endlagersuche nötige Vertrauen aufzubauen. Es fehlt ein generelles Exportverbot für hochradioaktiven Atommüll. Unzureichend umgesetzt werden Maßnahmen für mehr Transparenz im Suchverfahren und eine bessere Bürgerbeteiligung. Die Suche nach einem möglichst sicheren Endlager darf nicht unnötig eingeschränkt werden. Deshalb müssen eine Mindestzahl untertägiger Erkundungen festgelegt und die untertägige Erkundung verschiedener Endlager-Medien wie Granit, Ton und Salz verbindlich festgeschrieben werden. Der geologisch ungeeignete Standort Gorleben muss aus dem Suchverfahren ausgeschlossen werden. Dringend im Gesetz zu verankern ist auch eine frühe Rechtsschutzmöglichkeit für betroffene Regionen, und zwar schon nach der obertägigen Auswahl in Frage kommender Standorte.“
Zu einer ersten BUND-Bewertung des Gesetzentwurfs:www.bund.net/bewertung-standAG
BUND-Kritik am Suchverfahren für einen bestmöglichen Standort für ein Atommülllager:www.atommuell-lager-suche.de
Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Atomexperte, Tel. 030-27586-421, Mobil: 0173- 6071603, E-Mail: thorben.becker@bund.net bzw. Annika Natus, BUND-Pressesprecherin, Tel. 030-27586-464, E-Mail:presse@bund.net,www.bund.net





Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.