Bundesregierung setzt Beschlüsse der Endlager-Kommission unzureichend um

Teilen

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes zur Atommüll-Endlagersuche sagte der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger:

„Das Gesetz in seiner jetzigen Form ignoriert wichtige Vorschläge der Atommüll-Kommission. Bundestag und Bundesrat müssen nachbessern, sonst wird es nicht gelingen, das für die Endlagersuche nötige Vertrauen aufzubauen. Es fehlt ein generelles Exportverbot für hochradioaktiven Atommüll. Unzureichend umgesetzt werden Maßnahmen für mehr Transparenz im Suchverfahren und eine bessere Bürgerbeteiligung. Die Suche nach einem möglichst sicheren Endlager darf nicht unnötig eingeschränkt werden. Deshalb müssen eine Mindestzahl untertägiger Erkundungen festgelegt und die untertägige Erkundung verschiedener Endlager-Medien wie Granit, Ton und Salz verbindlich festgeschrieben werden. Der geologisch ungeeignete Standort Gorleben muss aus dem Suchverfahren ausgeschlossen werden. Dringend im Gesetz zu verankern ist auch eine frühe Rechtsschutzmöglichkeit für betroffene Regionen, und zwar schon nach der obertägigen Auswahl in Frage kommender Standorte.“

Zu einer ersten BUND-Bewertung des Gesetzentwurfs:www.bund.net/bewertung-standAG

BUND-Kritik am Suchverfahren für einen bestmöglichen Standort für ein Atommülllager:www.atommuell-lager-suche.de

Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Atomexperte, Tel. 030-27586-421, Mobil: 0173- 6071603, E-Mail: thorben.becker@bund.net bzw. Annika Natus, BUND-Pressesprecherin, Tel. 030-27586-464, E-Mail:presse@bund.net,www.bund.net