Ende 2020 hat die Bundesregierung die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Da zahlreiche wichtige Punkte jedoch ungelöst blieben, haben die Koalitionsfraktionen gleichzeitig einen Entschließungsantrag verabschiedet. Dessen Ziel war die Umsetzung der noch offenen Regelungen im ersten Quartal 2021. Diese Umsetzung ist bislang jedoch ausgeblieben. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Leider hat die Bundesregierung das erste Quartal 2021 ohne die angekündigten Nachbesserungen der EEG-Novelle verstreichen lassen. Damit geht wertvolle Zeit verloren, zahlreiche wichtige Fragen bleiben ungelöst. Das gefährdet die Realisierung von Erneuerbare-Energien-Projekten, die wir für die Erreichung der Klimaziele dringend brauchen.
Aktuell geht politisch nichts voran, obwohl das Ausbau-Tempo erhöht werden müsste. Eine solche Pause können wir uns nicht leisten. Es wird höchste Zeit, dass die Politik das Ruder herumreißt: Wir brauchen beispielsweise schnellere Genehmigungsverfahren, mehr Flächen für Windräder und eine Vereinfachung des Repowerings an bestehenden Standorten. Erforderlich ist auch ein höherer Ausbaupfad für regenerative Erzeugungsanlagen, insbesondere für Photovoltaik- und Windenergieanlagen. Die Bundesregierung muss hier ihre energiepolitische Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen. Genauso wichtig ist die schnellstmögliche beihilferechtliche Genehmigung für das EEG seitens der EU. Hierfür sollte sich die Bundesregierung mit Nachdruck einsetzen.“





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