Die Bundesnetzagentur hat heute in einem Positionspapier definiert, welche Daten als besonders schutzwürdige energiewirtschaftlich relevante Daten unter einen speziellen Schutz fallen und welche Daten als sogenannte betriebliche Daten auch über weniger abgesicherte Kommunikationswege ausgetauscht werden dürfen.
„Mit der Definition von besonders sensiblen Daten erfüllen wir unserem Auftrag zum Schutz von Verbraucherdaten. Diese Daten müssen über zertifizierte Systeme übertragen werden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Alle Daten, die für den sicheren Betrieb des Stromnetzes relevant sind, unterliegen einem besonderen Schutz.“
Sensible Daten
Nach dem Positionspapier der Bundesnetzagentur zählen zu den besonders geschützten Daten nun auch Daten aus Mess- und Steuerungsvorgängen für die Abrechnung von Stromverbräuchen oder zur Bilanzierung von Energiemengen. Ebenso fallen darunter Daten und Steuersignale, die für die Sicherheit der Energienetze durch Überwachung, Stabilisierung oder Störungsanalyse durch die Netzbetreiber notwendig sind. Das umfasst insbesondere auch Messwerte zur Bestimmung des Energieverbrauchs oder die Übermittlung von Steuerungssignalen an Wärmepumpen oder Wallboxen.
Für den sicheren Umgang und die Verarbeitung solcher sensiblen Daten ist die Verarbeitung und Übermittlung nur über ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Smart-Meter-Gateway erlaubt. Anderenfalls besteht das Risiko, dass Steuersignale gegenüber einer Vielzahl von Anlagen gezielt manipuliert werden und es zu folgenschweren Störungen in der Netzstabilität kommen könnte.
Im Markt existieren bereits gute Lösungsansätze, die eine sichere Übermittlung von Steuersignalen über das Smart-Meter-Gateway insbesondere zur Nutzung von Flexibilitäten im Verbrauchsverhalten ermöglichen.
Bei der Wahl sicherer Kommunikationswege betrieblicher Daten z.B. von Betreibern von Photovoltaik- oder Windenergieanlagen, verweist die Bundesnetzagentur auf die Eigenverantwortlichkeit des jeweiligen Dateninhabers oder Betreibers und auf das geltende Datenschutzrecht.
Auftrag der Bundesnetzagentur
Die Verarbeitung und Übermittlung schutzwürdiger Daten ist nach den geltenden gesetzlichen Regeln nur über ein vom BSI zertifiziertes Smart-Meter-Gateway erlaubt. Die Bundesnetzagentur hat den Auftrag, genauer zu bestimmen, welche energiewirtschaftlich relevanten Daten unter diesen speziellen Schutz fallen und welche Daten als sogenannte betriebliche Daten auch über weniger abgesicherte Kommunikationswege ausgetauscht werden dürfen.
Das Positionspapier ist unter www.bundesnetzagentur.de/ERD veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die Aussagen des Positionspapiers bei Bedarf verbindlich im Rahmen eines förmlichen Verfahren festzulegen.





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