Die Bundesnetzagentur konsultiert ab heute die Anforderungen, die an besondere Solaranlagen nach der Innovationsausschreibungsverordnung zu stellen sind. Stellungnahmen können bis zum 16. Juli 2021 eingereicht werden.
Besondere Solaranlagen sind Solaranlagen, die auf Gewässern, Parkplätzen oder auf Ackerflächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau installiert werden. Den Anlagen ist gemein, dass eine Doppelnutzung der Grundflächen am Installationsort stattfinden kann.
Die Bundesnetzagentur legt die Voraussetzungen, die an die besonderen Solaranlagen zu stellen sind, zum 1. Oktober 2021 fest.
Gebote, die der Festlegung zu besonderen Solaranlagen entsprechen, werden im Rahmen der Innovationsausschreibung zum Gebotstermin 1. April 2022 bevorzugt bezuschlagt. Hierzu ist ein Kontingent von derzeit 50 Megawatt vorgesehen.
Informationen zu der Konsultation einschließlich des Konsultationsdokuments sind unter www.bnetza.de/pv-konsultation veröffentlicht.





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