Das Verwaltungsgericht Köln hat heute die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Nordrhein-Westfalen gegen die Fortführung des Tagebaus Hambach abgewiesen. Damit konnte in dieser Instanz die Rodung des Hambacher Waldes noch nicht gestoppt werden. Der BUND NRW beantragt die Berufung. Es ist jedoch zugleich ein Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht Münster in der Sache anhängig, welches der BUND mit einem heute gestellten Antrag auf Zwischenverfügung beschleunigen will. Hier besteht eine weitere Chance, die Rodungen vorerst zu stoppen. Dazu erklärt Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND:
„Auch wenn der BUND heute unterlegen ist, war der Prozess bemerkenswert. Die Richter haben RWE und dem beklagten Land Nordrhein-Westfalen nahe gelegt, einem Vergleich zu zustimmen, der den Hambacher Wald erhalten hätte und zwar ohne die Bergbautätigkeiten von RWE zum Erliegen zu bringen. Dass RWE und die nordrhein-westfälische Landesregierung diesen Vorschlag rundweg abgelehnt haben, zeigt eine unvergleichliche Ignoranz gegenüber dem einzigartigen Lebensraum und den klimapolitischen Notwendigkeiten. Es ist der Vorsatz der Landesregierung und von RWE Fakten zu schaffen. Sie wollen den uralten Hambacher Wald unwiederbringlich der Kohle opfern, bevor auf Bundesebene der Kohleausstieg besiegelt ist. Diese harte Haltung gießt Öl ins Feuer eines ohnehin aufgeladenen Konfliktes. Das bedauern wir zutiefst. Der Tagebau Hambach kann nicht wie geplant fortgeführt werden, wenn die Klimaziele im Bund und in Nordrhein-Westfalen eingehalten werden sollen. Das war sogar den Kölner Richtern klar. Wir setzen darauf, dass die nächste Instanz den Baggern von RWE Einhalt gebietet und arbeiten weiter für den schnellen Kohleausstieg.“





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