Die Klimakrise erfordert einen schnellstmöglichen Ausstieg aus der Kohle und damit eine frühzeitige Stilllegung der Braunkohletagebaue. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Kohleunternehmen mit öffentlichen Mitteln dafür bezahlt werden sollten, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Tagebaugebiete nachzukommen.
Die anhaltende Energiekrise hat den Betreiberfirmen von Kohlekraftwerken exorbitante Profitmargen beschert und die Bundesregierung stellt durch die Reaktivierung von Braunkohlekraftwerken zusätzliche Einnahmequellen in Aussicht. Durch das Kohleausstiegsgesetz sollen sie weitere 4,35 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln als „Entschädigung“ erhalten (davon entfielen 1,75 Mrd auf die LEAG), sollte die Europäische Kommission in einem aktuell laufenden Verfahren diese als mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar einstufen.
„Dennoch besteht die Gefahr, dass die Steuerzahlenden die Last für die Umweltsanierung der Lausitz tragen werden müssen, wenn die Einzahlungen der LEAG behördlich nicht entsprechend abgesichert werden“, sagt Mascha Klein, Umweltjuristin bei ClientEarth. „Das stünde im völligen Widerspruch zum Verursacherprinzip, das in den EU-Verträgen aber ebenso im deutschen Bergrecht verankert ist.“
Trotz massiver Wasserübernutzung und -verschmutzung und in drastischem Gegensatz zu den Bestimmungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist die Wasserentnahme im Zusammenhang mit der Braunkohleförderung in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg von den Gebühren weitgehend befreit.
Ebenso haben es die zuständigen Behörden dieser Länder versäumt, von der LEAG hinreichende finanzielle Sicherheiten für die Rekultivierung der Tagebaue nach Beendigung des Kohleabbaus einzufordern. Beim Tagebau Welzow-Süd wurden entgegen des Bergrechts die finanziellen Mittel für die Wiederherstellung des Tagebaus lediglich mit einer Vorsorgevereinbarung und daher nicht insolvenzfest abgesichert. Die Klage des BUND Brandenburg dagegen hatte das erstinstanzliche Gericht für unbegründet befunden. Jetzt hat sich der Umweltverband gemeinsam mit ClientEarth an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewandt. Die rechtssichere Gestaltung der Vorsorge ist von fundamentaler Bedeutung und im Sinne der Gerechtigkeit und des Umweltschutzes dringend erforderlich.
Andernfalls zahlt statt der Verursacher die Allgemeinheit für die Beseitigung ihrer Umweltschäden. Die Umweltorganisationen fordern deshalb von den Umweltministern der Bundesländer Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt die folgenden Maßnahmen:
- LEAG und MIBRAG sollen vollumfänglich für die Kosten der von ihnen verursachten Umweltschäden haften.
- Angemessene Berücksichtigung der durch die Verschmutzung verursachten Kosten bei den Gebühren für Wasserentnahme in Zusammenhang mit der Braunkohleförderung.
- Volle Transparenz über Wasserentnahme und -einleitungen aller Einzelanlagen sowie über die Daten aus der Messung der Wasserqualität.
- Ein transparentes Verfahren zur unabhängigen Bewertung der Folgekosten des Braunkohletagebaus.
„Die Landesregierungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg müssen unverzüglich Maßnahmen zur Umsetzung des Verursacherprinzips ergreifen und die Braunkohleindustrie in die Pflicht nehmen, um zusätzliche Kosten für Steuerzahlende zu vermeiden“, fordert Klein abschließend.
Offener Brief: Verursacherhaftung für Umweltschäden in Mittel- und Ostdeutschland





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