Berlin, 9. Mai 2019. Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzesentwurf für die steuerliche Förderung der Elektromobilität vorgelegt. Dazu Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft:
„Um die Elektromobilität zu fördern, setzt das Bundesfinanzministerium auf Steueranreize. Um allerdings der klimafreundlichen Mobilität zum Durchbruch zu verhelfen, braucht es eine grundlegende Strategie der Bundesregierung: Von zentraler Bedeutung ist eine Reform des Abgabe- und Umlagesystems im Energiesektor. Denn: Aktuell ist der Strompreis überproportional belastet, was die Marktchancen für strombasierte Lösungen auf Basis von erneuerbaren Energien wie Batterie-Elektromobilität oder Power2X erschwert.
Zusätzlich ist es notwendig, den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mietshäusern und Wohneigentümergemeinschaften zu erleichtern. Hier sind Änderungen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts überfällig.
Darüber hinaus muss der Netzanschluss von Ladeeinrichtungen wesentlich kundenfreundlicher organisiert werden. Mit der letzten Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung im Frühjahr 2019 haben sich viele Nachteile für den Endkunden ergeben: Der Netzbetreiber muss dem Netzanschluss eines Ladepunktes zustimmen, so dass der Anschluss nun nicht zwangsläufig gegeben ist. Der Anschlussprozess verlängert sich und es droht eventuell eine Leistungsbegrenzung. Für einen erfolgreichen Markthochlauf der Elektromobilität ist eine Überarbeitung der Niederspannungsanschlussverordnung notwendig, welche die Belange des Kunden ins Zentrum rückt.“
bne-Pressekontakt:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. | Hackescher Markt 4 | 10178 Berlin
Alena Müller | Fon: +49 30/ 400 548-18 | Fax: +49 30/ 400 548-10 | alena.mueller@bne-online.de





Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.