Mit dem aktuellen BGH-Urteil zu Kundenanlagen wurde eine rechtlich unsichere Lage für Betreiber von Solardachanlagen geschaffen. Noch ist nicht abzusehen, bis wann die Bundesregierung diesen wichtigen Punkt auf ihre Agenda setzt. Daher appelliert node.energy zusammen mit ZIA, BDEW und 25 weiteren Verbänden an die Bundesregierung und Bundesnetzagentur für eine rasche Klärung dieser untragbaren Rechtslage.
Seit dem EuGH-Urteil vom 28. November 2024 und dem darauf aufbauenden BGH-Urteil herrscht bei vielen Immobilienunternehmen Unsicherheit über die rechtssichere Umsetzung von Mieterstromprojekten und Onsite-PPAs. Bisher war eine einfache und vor allem wirtschaftlicher Umsetzung möglich, da Anlagen und Verbraucher, die sich zum Beispiel im selben Gebäude befinden als „Kundenanlage“ galten und somit einige Vorteile, wie etwa den Wegfall der Netzentgelte für Solarstromlieferungen, nutzen konnten. Das Konzept der Kundenanlagen war ein wichtiges Argument, dass den Ausbau von Solardachanlagen in Deutschland vorantrieb. Doch genau dieses wichtige Argument wurde nun in seiner jetzigen Auslegung als unvereinbar mit geltendem EU-Recht erklärt.
Unklarheit und Unsicherheit
Manch einer schlägt vor, Projekte an externe Contractoren auszulagern, um Risiken zu vermeiden. Doch dies schafft keine verlässliche Grundlage für die Energiewende: Wer Strom an Dritte liefert, läuft Gefahr, als Netzbetreiber eingestuft zu werden, mit erheblichen Kosten und zusätzlichen Pflichten. „Einfach auslagern“ kann daher nicht die Antwort auf das entstandene rechtliche Vakuum sein.
Klar ist, die gesamte Situation ist nicht haltbar. Daher hat sich node.energy einem Appell des Zentralen Immobilien Ausschusses e.V. (ZIA) angeschlossen, zusammen mit 26 weiteren Wirtschaftsverbänden. Sie richten ihren Appell sowohl an die aktuelle Bundesregierung als auch an die Bundesnetzagentur. Konkret fordert der ZIA drei Aktionen:
- Ein runder Tisch zur Kundenanlage und gemeinsame Lösungsmöglichkeiten auch mit Blick auf die europäische Ebene
- Den derzeitigen Schwebezustand zu Neuanschlüssen klarzustellen
- Lösungen finden und etablierte Geschäftsmodelle rechtlich absichern
„Als Marktführer für die digitale Abwicklung von lokalen Grünstromlieferungen in Gewerbeimmobilien kennen wir die Unklarheiten und Unsicherheiten, die die Gerichtsentscheidung vom Mai 2025 im Immobilienmarkt ausgelöst hat. Daher unterstützen wir die Forderungen der Wirtschaftsverbände nach schnellen, klaren und praktisch umsetzbaren Lösungen.“ kommentiert Michael Blichmann, Geschäftsführer von node.energy.
node.energy auf der ExpoReal
Neben den Forderungen des ZIA arbeitet node.energy auch an eigenen, praktikablen Lösungsansätzen. Interessenten präsentiert das Unternehmen seine Lösungen auf der ExpoReal in München, am Stand des ZIA mit der Nummer 411 in Halle B2.
Persönlichen Termin mit node.energy auf der ExpoReal 2025 in München buchen
Über node.energy
Die node.energy GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main zählt zu den führenden Energiedienstleistern in Deutschland. Über die Plattform opti.node können Verbraucher in Industrie und Gewerbe einfach günstigen Grünstrom beschaffen sowie Betreiber von Windkraft- und PV-Anlagen ihre Geschäftsmodelle maximal effizient und rechtssicher umsetzen. Aktuell werden Onsite-PPAs mit einem Volumen von über 330 MWp in Deutschland über opti.node abgerechnet.





Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.