Berlin, 2. Februar 2018. Den volkswirtschaftlichen Gewinn bestimmter Ad-hoc-Maßnahmen zur Verringerung netzengpassbedingter Kosten beziffert die Bundesnetzagentur im aktuell bestätigten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2017-2030 auf etwa zwei Milliarden Euro in den Jahren 2023 bis 2025. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) und das Büro für Energiewirtschaft und technische Planung (BET) hatten die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen zur höheren Auslastung des Strombestandsnetzes zuvor in einem Ergebnispapier vorgestellt und ihre Aufnahme in den laufenden NEP-Prozess angeregt. Bei den jetzt bestätigten neun Maßnahmen handelt es sich überwiegend um die Verwendung von Phasenschiebertransformatoren zur gezielten Steuerung von Lastflüssen.
Das Ergebnispapier „Höhere Auslastung des Stromnetzes“ entstand in einem vom Bundeswirtschaftsministerium angestoßenen Stakeholderprozess mit Übertragungsnetzbetreibern, Verteilnetzbetreibern, Herstellern von Netzbetriebsmitteln, Bundesnetzagentur und Verbänden. Der Fokus lag auf der Identifikation von kurzfristig, das heißt bis zum Jahr 2023 realisierbaren Maßnahmen, die die Kosten für die Netzengpassbewirtschaftung auf der Höchstspannungsebene im Zeitraum spürbar senken.
Weiterführende Informationen:
BNetzA: Bedarfsermittlung 2017-2030 Bestätigung Netzentwicklungsplan Strom, Dezember 2017:
https://data.netzausbau.de/2030/NEP/NEP_2017-2030_Bestaetigung.pdf.
dena-Ergebnispapier: „Höhere Auslastung des Stromnetzes“, September 2017:
https://shop.dena.de/sortiment/detail/?tx_zrwshop_pi1%5bpid%5d=553.
Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Dr. Sebastian Fasbender, Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-825, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail: fasbender@dena.de, Internet: www.dena.de





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