Der Trend zur Urbanisierung der Städte schreitet weiter voran. Mittlerweile leben 77,5 % der deutschen Gesamtbevölkerung in Städten und Stadtregionen. Die logistischen Herausforderungen in Güter und Verkehr sowie die nachhaltige Energieversorgung bei gleichzeitiger Erhaltung und Steigerung der Lebensqualität spielen hierbei eine weitere wichtige Rolle. Mit diversen Maßnahmen versucht man mittlerweile, diese Entwicklung entsprechend zu forcieren.
Ziel ist also nicht nur die Verbesserung des Stadtklimas und der Lebensbedingungen auch im Bereich der Work-Life-Balance, sondern und vor allem auch die Klimafolgen-Anpassung.
Hierfür wurden verschiedene Vorgaben wie z.B. die Solarpflicht oder die Begrünungspflicht eingeführt:
„Die Pflichten für bauliche Anlagen, die durch genehmigungspflichtige oder kenntnisgabepflichtige Vorhaben nach Landesbauordnung geschaffen wurden, sowie für die unbebauten Flächen der mit baugenehmigungs- oder kenntnisgabepflichtigen baulichen Anlagen bebauten Grundstücke. Gleiches gilt für vorhandene Gebäude, wenn diese durch genehmigungspflichtige oder kenntnisgabepflichtige Maßnahmen geändert werden. Ausgenommen sind Nutzungsänderungen und unwesentliche bauliche Veränderungen.“
So oder ähnlich gleichlautende Vorgaben sind bundesweit in den Bauordnungen oder Präambeln vorzufinden. Diese sind nicht einheitlich geregelt, denn vor allem das Bauordnungsrecht liegt bei den jeweiligen Bundesländern. Diese können darüber hinaus von den jeweiligen Städtebauordnungen und Gemeindebauordnungen ergänzt werden.
Mehr dazu hier: Urbanisierungsgrad: Anteil der Stadtbewohner an der Gesamtbevölkerung in Deutschland
Die Technik (die technische Umsetzung für Stromgewinnung), Solar bzw. Phtovoltaik und Begrünung unter einem Hut zu bekommen erweist sich zumeist als nicht so einfach. Als Beispiel sei hier die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen bei gleichzeitiger Stromgewinnung zu nennen. Für diese Agri-Photovoltaik gibt es mehrere vielversprechende Lösungsansätze, wo sich jedoch bis dato noch keines der Systeme so richtig durchgesetzt hat.
Auch bei den Solarcarports ging es bisher vorrangig um eine standardisierte und schnelle Umsetzung mit maximaler Leistungsausbeute. Die Amortisation bzw. der Return of Investment steht hier zumeist im Fokus, ohne zu berücksichtigen, dass ein Solarcarport die parkenden Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen, direkter Sonneneinstrahlung, herabfallende Äste und direktem Schneefall oder Regen schützt.
Das Problem ist nur, dass ein Solarcarport mit seinen Solarmodulen den darunter liegenden Bereich derart verschattet, dass eigentlich keine Begrünung im Sinne der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz möglich ist. Dachbegrünungen gelten in städteplanerischer Hinsicht als eingriffsmindernde Maßnahme, was aber in Bezug auf die Überdachung mit Solarmodulen logischerweise so nicht möglich ist.
Jedoch müssen sich die Solarpflicht zu Solarcarports und die Begrünungspflicht nicht beißen. Mit transparenten Doppelglas-Solarmodulen wäre eine Begrünung unterhalb des Solarcaports möglich. Die semi-transparenten Module lassen genügend Licht durch, um eine dauerhafte Begrünung und Verschönerung der Solarcaport-Anlage zu gewährleisten.
Darüber hinaus ermöglichen die transparenten Glasmodule nicht nur einen lichtdurchlässigen Raum, ermöglichen nicht nur eine begrünte Umgebung und verschönern die urbane Lebensqualität, sie selber sehen designtechnisch und stilisch gut aus.
Hier finden Sie ein paar Beispiele: Solarcarport Begrünungspflicht & Solarpflicht für die Überdachung von Parkplätzen





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