| Das Bundeskabinett hat gestern eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) beschlossen. Das Gesetz sieht bei einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung weitreichende Maßnahmen zur Krisenbewältigung vor, um die Energieversorgung zu sichern. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: |
| „Der BDEW unterstützt die Bundesregierung in dem Bestreben, ein Gasembargo zu vermeiden und gleichzeitig die Bezüge russischer Energie schnellstmöglich zu reduzieren und zu beenden. Dennoch gilt es, im Fall einer Engpasssituation vorbereitet zu sein. In diesem Fall kommen auf uns alle immense Belastungen zu. Die beteiligten Akteure, insbesondere die Politik, stehen vor der schwierigen Aufgabe, diese Lasten fair zu verteilen. Es ist daher sinnvoll, dass die Bundesregierung das Energiesicherungsgesetz auf seine Funktionalität überprüft, präventive Maßnahmen aufnimmt und für den Ernstfall anpasst. Wichtig hierbei ist jedoch, eine Balance zwischen Marktmechanismen und hoheitlichen Eingriffen zu finden. Dies gilt insbesondere für ein Szenario, in dem die Großhandelspreise in einer Engpasssituation extrem stark ansteigen. Für ein solches Szenario sind Instrumente erforderlich, die krisenbedingte Liquiditätsverwerfungen bei einzelnen Energieversorgungsunternehmen in der Lieferkette vermeiden. Sonst kann es schnell zu einem Dominoeffekt kommen, der weitere Unternehmen erfasst und letztlich die Gewährleistung der Energieversorgung bedrohen kann. Es ist daher positiv, dass die Bundesregierung im aktuellen Gesetzentwurf die ursprünglich angedachten Regelungen zur Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten und Sondervorgaben zur Insolvenzordnung gestrichen und stattdessen die Möglichkeit zur Preisanpassung aufgenommen hat. Eine kurzfristige Weitergabe der gestiegenen Preise bis zum Ende der Lieferkette ist dringend erforderlich, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Selbstverständlich darf diese Regelung nicht zu einer zusätzlichen hohen Belastung der Endkunden führen. Der Staat muss daher Voraussetzungen schaffen, dass die hohen Preise direkt abgefedert werden und gar nicht beim Kunden das Problem der hohen Zahlungen entsteht. Mit Blick auf die steigenden Energiepreise sollten zudem schon jetzt – über die die bereits ergriffenen Maßnahmen hinaus – dringend weitere Entlastungen geprüft werden, zum Beispiel die Senkung der Stromsteuer auf das europäisch zulässige Mindestmaß und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas von 19 auf 7 Prozent. Für einkommensschwache Haushalte sollten darüber hinaus weitere sozialpolitische Unterstützungen und für besonders betroffene Unternehmen Beihilfen gewährt werden. |





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