Heute endet die nur zweitägige Konsultationsfrist zur aktuellen Energierechts-Novelle. Der Gesetzentwurf umfasst Vorschläge, die verschiedenste Bereiche der Energieversorgung betreffen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae:
„Der Gesetzentwurf enthält viele wichtige Themen, die es zu regeln gilt und die zu dem bereits konsultierten ausführlichen Entwurf hinzukommen. Insbesondere Regelungen zur Sicherung der Systemstabilität aufgrund der Rekordanschlüsse von PV-Anlagen sind richtig und wichtig. Auch die Vereinfachungen bei der Flexibilisierung des Netzanschlusses begrüßen wir. Erfreulich ist auch, dass endlich die wirtschaftlichen Bedingungen für den Rollout von Smart Metern geschaffen werden.
Die kurze Stellungnahmefrist von gerade einmal zwei Tagen ist aber unakzeptabel für derart wichtige Anpassungen des Rechtsrahmens. Es ist unmöglich, innerhalb dieser kurzen Frist einen insgesamt fast 300 Seiten langen Gesetzentwurf zu prüfen, mit den Unternehmen zu diskutieren und fundiert Stellung zu nehmen. Der Sinn der Verbändebeteiligung ist es, die Praxis einzubeziehen, um Regelungen zu schaffen, die umsetzbar und zielführend sind. Im aktuellen Verfahren entsteht jedoch der Eindruck, dass kein wirkliches Interesse an der Einschätzung der Branche besteht. Viele dieser Regelungen werden so nicht umsetzbar sein. Mögliche Alternativen können seitens der Branche mit dieser kurzen Frist nicht vorgelegt werden.
Leider schießt der Entwurf an vielen Stellen deutlich über das Ziel hinaus und enthält eine Fülle bürokratischer Detailregelungen, die in ihrer Komplexität nicht effizient umgesetzt werden können. Ein Beispiel ist das bis ins letzte Detail festgelegte Verfahren zur Überprüfung der Steuerbarkeit von Anlagen. Hier wird ein Bürokratiemonster geschaffen, das die Verantwortung weitgehend auf die Netzbetreiber überträgt und jährliche Testungen sowie ein extensives Berichtswesen vorsieht. Dabei wäre die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen eigentlich Aufgabe der Behörden. Es gäbe deutlich schlankere Möglichkeiten, um die gewünschte Transparenz und Sicherheit zu erhalten.
Gesetze sollten die Rahmenbedingungen festlegen, die die Unternehmen in der Praxis umsetzen. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, sämtliche Detailregeln aus dem Entwurf zu streichen und sich auf diese wesentlichen Grundthemen zu fokussieren. Sofern eine konkretere Ausgestaltung sinnvoll ist, kann dies durch die Bundesnetzagentur in den bekannten verlässlichen Verfahren unter Einbeziehung der Branche festgelegt werden. So kann auch die zeitgerechte Umsetzbarkeit in der Praxis sichergestellt werden.“





Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.