Am Dienstagabend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kurzfristig eine Novellierung Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angekündigt, die bereits morgen zum Teil in Kraft tritt. Sämtliche gasbasierte Heizungen fallen demnach aus der Sanierungsförderung. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Es ist völlig unverständlich, dass das Bundeswirtschaftsministerium sämtlichen gasbasierte Heizungen die Förderung streicht – zukünftig somit auch Heizungen, welche ganz oder teilweise mit erneuerbaren oder dekarbonisierten Gasen betrieben werden. Selbst Hybridheizungen, die den Einsatz von Wärmepumpen in Kombination mit einem Spitzenlastkessel in Bestandsgebäuden mit hohen Heizlasten überhaupt erst ermöglichen, sind vom Förderstopp im Programm „Einzelmaßnahmen“ betroffen.
Die Entscheidung des BMWK überrascht insbesondere vor dem Hintergrund, dass es noch vor einer Woche in einem Konzept zur Umsetzung des 65%-Erneuerbaren-Ziels für neue Heizungen auch gasbasierte Heizoptionen berücksichtigt und zur Umsetzung des Konzepts die Unterstützung über das BEG angeregt hat. Hier widerspricht sich das Ministerium selbst.
Klar ist: Für eine erfolgreiche Wärmewende braucht es die Einbeziehung aller Wärmeversorgungsoptionen. Nur so kann mit Blick auf die Vielfalt der Gebäude in Deutschland, deren Infrastrukturen und die Sanierungsraten die jeweils individuell passende Lösung für Eigentümer und Gebäude gefunden werden. Insbesondere mit Blick auf die zukünftig vorgesehene kommunale Wärmeplanung sollte keine Wärmeversorgungsoption aufgrund fehlender Förderung in der Umsetzung erschwert werden. Ohne eine ganzheitliche Betrachtung werden unnötig Kosten produziert. Zudem gibt keine „fossilen Gasheizungen“, nur „fossile Energieträger“. Der Förderstopp für gasbasierte Heizungen ist daher ein Fehler, den das Bundeswirtschaftsministerium schnellstmöglich korrigieren sollte.“





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