Anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag zum geplanten Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss der Bundesregierung zu den Übertragungsnetzentgelten für das Jahr 2026 in Höhe von 6,5 Milliarden Euro, bei der der BDEW geladen war, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Es ist richtig, dass die Bundesregierung beschlossen hat, über eine Dämpfung der Netzentgelte die Strompreise zu senken. Um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie zu erhalten und zu stärken, ist dieser Zuschuss wichtig. Um Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen zu gewährleisten, sollte der Zuschuss direkt für mehrere Jahre verbindlich eingeplant werden.
Eine gleichmäßige Entlastung aller Stromkundinnen und Stromkunden kann der Zuschuss nicht gewährleisten. Dies wäre über eine von uns geforderte Senkung der Stromsteuer möglich gewesen.
Definitiv aber entlastet ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro die Netzentgelte aller Kunden. Es lässt sich jedoch nicht pauschal sagen, wie hoch die Entlastung jedes Kunden im Endergebnis sein wird. Denn wie stark ein Haushalt, ein Gewerbe oder ein Industrieunternehmen von einer Absenkung der Übertragungsnetzentgelte profitiert, ist regional sehr unterschiedlich. Es ist zum einen abhängig davon, wie viel Strom im jeweiligen Verteilnetz aus dem Übertragungsnetz entnommen wird, zum anderen von der Kundenstruktur in dieser Region.
Wir hätten uns eine frühzeitigere, rechtssichere Entscheidung gewünscht, da die späte Festlegung nun für erheblichen zusätzlichen Aufwand und Risiko bei den Netzbetreibern und den Vertrieben der Energieversorger sorgt. Die Berechnung der Netzentgelte ist ein komplexer Prozess, der für jede Spannungsebene und jeden Betreiber zahlreiche Abstimmungen und Datengrundlagen erfordert. Wenn der Zuschuss frühzeitig beschlossen wird, kann er rechtssicher und fristgerecht eingeplant werden.
Damit die Energiewende gelingt und die spezifischen Systemkosten sinken, brauchen wir mehr Elektrifizierung. Strom muss attraktiver werden.





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