Heute soll das Änderungsgesetz zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Bundestag verabschiedet werden. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Die Einführung einer CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr ist ein wichtiger Meilenstein der deutschen Energie- und Klimapolitik. Sie wird die Dekarbonisierung in diesen Sektoren voranbringen. Mit den heute beschlossenen
Änderungen wurde ein stabiles Gerüst für den nationalen Emissionshandel geschaffen. Positiv ist, dass im heute verabschiedeten Änderungsgesetz noch entscheidende Anpassungen vorgenommen wurden, das gilt insbesondere für die Fristverlängerung für den Zertifikatezukauf zum Vorjahrespreis.
Bis zur ursprünglichen Frist am 28. Februar 2020 wären viele Brennstoffverbrauchswerte schlichtweg noch nicht bekannt gewesen. Ohne diese Werte können die benötigten Zertifikate-Mengen nicht verlässlich bestimmt werden. Der nationale Emissionshandel ist damit aber noch nicht startklar. Die noch ausstehenden Umsetzungsverordnungen müssen jetzt dringend beschlossen werden.
Die Unternehmen, die das Gesetz zum Start im Januar 2021 umsetzen müssen, brauchen schnellstmöglich Klarheit. Konkret geht es um die Berichterstattungsverordnung 2020 (BeV 2020) und die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV).
In der BEHV bedarf es unter anderem der Klarstellung, dass Emissionszertifikate nicht als Finanzinstrument bzw. Derivate eingestuft werden. Eine solche Einstufung hätte umfangreiche Berichtspflichten für die Teilnehmer zur Folge, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig belasten würden. Leider fehlt derzeit auch noch ein Hinweis, dass der CO2-Preis einen staatlich induzierten Preisbestandteil darstellt, der am Ende des Tages zu einer Erhöhung der Marktpreise führen wird.
Weiterhin notwendig ist die schnelle Vorlage einer Carbon-Leakage-Verordnung, mit der unter anderem Doppelbelastungen für EU-ETS-Anlagen vermieden werden sollen. Der BDEW begrüßt, dass der Bundestag mit seiner heute ebenfalls verabschiedeten Entschließung die notwendige Eile verlangt.
Bei der geplanten Evaluierung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes im Jahr 2022 müssen insbesondere die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen und die Abfallverbrennung in den Mittelpunkt gestellt werden. Bei entsprechend negativen Ergebnissen müssen die Regelungen angepasst werden können. Wir begrüßen daher, dass der Bundestag diese Aspekte der Bundesregierung ins Aufgabenheft geschrieben hat.“





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