MÜNCHEN Der Ausbau der Solarenergie in Bayern kommt sehr gut voran. Bei der deutlich überzeichneten Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur für Freiflächen-Photovoltaik erhielten Investoren in Bayern 69 Zuschläge, davon 41 in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten. Das sind mehr als 50 Prozent der 133 Zuschläge im gesamten Bundesgebiet. Zum Vergleich: Baden-Württemberg erhielt zehn Zuschläge. Mit den 69 neuen bayerischen Freiflächen-Projekten wird die installierte Solarenergie-Leistung im Freistaat um weitere 255 Megawatt ansteigen – wovon 172 Megawatt auf benachteiligte Gebiete entfallen.
Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger: „Bayern ist das Solarenergieland Nummer eins in Deutschland. Wir haben mit der Erhöhung der Höchstgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten die richtigen Weichen gestellt. Das zahlt sich jetzt aus. Es geht darum, unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Daher setzen wir uns auf breiter Front für die Nutzung des großen Potenzials der Photovoltaik in Bayern ein. Neben den Freiflächen haben wir auch die Gebäudeflächen und bebaute Flächen wie zum Beispiel Parkplätze im Fokus. Vor allem mit dem höchst erfolgreichen PV-Speicherprogramm haben wir im Eigenheimbereich in Bayern massive Impulse gesetzt.“
Aiwanger wirbt dafür, dass weitere Investoren sich bei der nächsten Ausschreibung der Bundesnetzagentur zum Stichtag 1. März 2022 bewerben. „Die Chancen auf Wertschöpfung mit Erneuerbaren Energien stehen gut. Mit Photovoltaik ist ein wesentlicher Beitrag zum Gelingen der Energiewende möglich“, unterstreicht der Staatsminister.
Die jährliche Höchstgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten wurde in Bayern auf Betreiben Aiwangers zum 1. Juli 2020 von 70 auf 200 Anlagen erhöht. Photovoltaik-Freiflächenanlagen über 750 Kilowatt Leistung können in Bayern auf Acker- und Grünlandflächen in so genannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten bezuschlagt werden. Diese Möglichkeit erweitert die förderfähige Flächenkulisse gem. § 37 EEG, die unter anderem vorbelastete Flächen wie beispielsweise entlang von Bahngleisen und Autobahnen oder militärisch genutzte Konversionsflächen umfasst, erheblich.





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