Die Diskussion um die Erbschaftsteuer gewinnt aktuell wieder an Fahrt. Markus Söder hat mit seinem Vorschlag, die Erbschaftsteuer zu regionalisieren, das Thema neu in den Fokus gerückt. Während Immobilien, Aktien oder Barvermögen bei der Nachfolge traditionell hoch besteuert werden, bieten gewerblich betriebene Batteriespeicher schon heute eine oft übersehene Möglichkeit, steuerlich vorteilhaft Vermögen an die nächste Generation zu übertragen.
Batteriespeicher gelten steuerlich als Betriebsvermögen. Das bedeutet, dass Investoren unter den Verschonungsregelungen der §§ 13a und 13b ErbStG erhebliche Vorteile genießen können. Bei der sogenannten Regelverschonung bleiben 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei, und bei der strengeren Optionsverschonung sogar 100 Prozent. Besonders interessant ist dies für Betreiber, die ihre Speicher als Einzelunternehmer führen, da hier die oft komplexe Lohnsummenregelung entfällt. So können Investoren ihren Erben ein wertvolles, gewerblich genutztes Asset steuerlich nahezu unbelastet weitergeben – ein Vorteil, den klassische Anlagen wie Immobilien oder Wertpapierdepots nicht bieten.
Gleichzeitig sind Batteriespeicher ein Investment in die Zukunft. Sie schaffen nicht nur Renditen durch Arbitrage-Geschäfte am Strommarkt, sondern unterstützen aktiv die Energiewende. Wer jetzt investiert, profitiert nicht nur von planbaren Erträgen und flexiblen Abschreibungsmodellen wie dem Investitionsabzugsbetrag oder der regulären AfA, sondern stellt auch die Weichen für eine steuerlich optimierte Nachfolgeplanung.
Mit Blick auf die aktuelle politische Diskussion kann Bayern durch eine mögliche Regionalisierung der Erbschaftsteuer sogar doppelt profitieren: von den bestehenden bundesweiten Verschonungsregelungen und einer zusätzlichen steuerlichen Entlastung auf Landesebene.
Wer tiefer in die Details einsteigen möchte, wie Batteriespeicher als Investment zur Steueroptimierung und Nachfolgeplanung beitragen können, findet den vollständigen Beitrag auf unserem Blog.





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