Anlässlich des heutigen Inkrafttreten der neuen Stecker Solar Norm erklärt die Vorsitzende des Balkonsolar e.V., Simone Herpich: „Mit der Norm erhalten Verbraucher Klarheit, wenn sie ein Steckersolar Set aus Solarpanels mit maximal 960 Wp, einen Kleinwechselrichter mit maximal 800 Watt Leistung, Kabeln, Stecker und ausführlichen Aufbau und Bedienungsanleitung kaufen, das es sich um ein Gerät für Laien handelt – der Vermieter kann dann keine Fachunternehmererklärung fordern.“
Bereits jetzt gäbe es Vermieter, die in ihren Auflagenschreiben normkonforme Sets fordern.
Vorsitzender Sebastian Müller: „Bei einer Norm ist es erstmal anzunehmen, dass sie den Stand der Technik ausdrückt. Allerdings müssen die von ihr geforderten technischen Geräte auch am Markt verfügbar sein.“
Dies sei derzeit noch nicht der Fall. „Jetzt sind die Hersteller und die Elektronische Industrie gefordert, zum einen zertifizierte Wechselrichter mit den geforderten Eigenschaften wie Schnellabschaltung zu liefern oder die geforderten speziellen Schukostecker mit integriertem Schalter.“
Müller sei zuversichtlich, erste Hersteller hätten bereits mitgeteilt, dass die geforderte Schnellabschaltungsfunktion über ein Softwareupdate machbar sei oder bereits implementiert.
Für große Versender sei es sicherlich möglich, die geforderten Pakete zu schnüren, da für die Halterung lediglich eine statische Berechnung vorgelegt werden muss, die man sowieso erstellen sollte. Für die meisten Balkone gibt es schon kommerzielle Halterungen, die diesen Vorgaben entsprechen. Zudem reiche es, wenn der Hersteller auf diese verweise.
Es ist klar: die geforderten Wechselrichter mit Stückprüfung, um eine normalen Schukostecker nutzen zu können, sind noch nicht verfügbar und spezielle Schukostecker auch nicht. Wann man ein Paket nach der neuen Norm kaufen kann, ist offen.
BalkonSolar e.V. und seine Mitglieder werden den Markt intensiv beobachten.
Auch wenn die Norm keine Regelungen zu Cybersicherheit oder Akkus enthält, bedeutet das nicht, dass Cybersecurity unwichtig oder Batterien verboten sind.
„Schon jetzt versuchen Vermieter, wie etwa die Wohnbau Mainz Steckersolar an ihren Balkonen mit Verweis auf die neue Norm auszubremsen. Solche Aktionen bringen nur die Firma in Misskredit und werden vor Gericht nicht standhalten.“, ist sich BalkonSolar Vorstand Sebastian Müller sicher. Gerade die Vorgabe eines speziellen Steckers mit Plastikhülse um die Metallpins oder eingebauten Schalten bringt dem Vermieter keinen verbesserten Leitungsschutz, sondern schützt lediglich den Anwender. Es bleibt fraglich, ob der Vermieter darauf bestehen kann.
2ndLife
Der BalkonSolar e.V. tauscht sich derzeit intensiv mit Gruppen aus, die Secondlife Solar Upcycling Workshops anbieten. Auch für diese stellen sich im Zusammenhang mit der neuen Norm zahlreiche Fragen.
Ziel ist es, auch in Zukunft 2ndLife Workshops anzubieten und die entstehenden Steckersolargeräte normkonform betreiben zu können.
“Wir sind zuversichtlich, dass die durch die neue Norm aufgeworfenen Fragen geklärt werden können und ein weitgehend normkonforme Nutzung von Upcycling Steckersolar möglich sein wird.”, hofft Sebastian Müller. Es seien nun alle Vereine, Initiativen und Genossenschaften gefragt, sich konstruktiv zu beteiligen.
Dazu gibt es am 7.1.26 ein Fachforum: https://balkon.solar/news/2025/11/28/fachforum-2nd-life/
Kritik an der vorliegenden Norm
Vereinsmitglied Cornelis Escher weist auf die problematischen Punkte hin:
- Mangelnde empirische Begründung von Regelungen in der Norm,
- wie beispielsweise die Begrenzung auf 960Wp Modulleistung bei Anschluss über einen normalen Schuko-Stecker. Denn Schuko-Stecker sollten der Dauerbelastung mit 800w standhalten. Das tun sie beispielsweise auch bei Ladegeräten. In welche “Richtung” der Strom
- fließt, ist für die verbauten Leiter nicht relevant.
- Widerspruch zur Studie der HTW (https://solar.htw-berlin.de/publikationen/kurzbericht-steckersolar-800-w/),
- welche kein Problem eines Anschlusses von Geräten mit 800W Ausgangsleistung sowie 2000wp Modulleistung belegen. Es besteht, selbst in einem rein theoretisch modellierten Fall, kein statistisch signifikant erhöhtes Brandrisiko.
- Festlegung auf eine Einspeisesteckdose, welche aber kein
- Problem löst, sondern nur Mehrkosten verursacht. Dies ist gekoppelt an 2000Wp Modulleistung und empirisch nicht begründbar. Weder ist dies mit einer Leistungsprüfung durch einen Elektriker (Studie der HTW) noch durch den Schuko-Stecker begründbar, Pflicht
- zur Leistungsprüfung wird auch nicht erwähnt. Die DKE erläuterte die Hintergründe schon früher in ihren Positionspapier (https://www.pvplug.de/positionspapier/).
- Fehlende Evidenz und fehlende Studienlage beim sog. “Kreuzverbau”,
- der Kombination von Solar- oder Gleichstromsteckern verschiedener Hersteller. Jegliche Annahmen basieren nicht auf einer unabhängigen Testung im Labor, sondern auf Approximationen und Vermutungen sowie der Orientierung anhand von Großanlagen. Dies ist aber
- nicht der vorliegende Anwendungsfall.
- Forderung eines Tests zur Kondensatorentladung, welcher möglicherweise
- nicht an bestehenden Wechselrichtern durchgeführt werden kann, auch weil die Testhardware sehr teuer ist, selbst wenn durch Softwareupdate die Spezifikation erfüllt wurde. Eine Nachzertifizierung ist nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand möglich.
- Forderung nach Abschaltzeiten, die bei anderen vergleichbaren
- elektrischen Geräten nicht gefordert werden.
Wie geht es weiter?
BalkonSolar plant, sich an der Überarbeitung der Norm zu beteiligen.
Informationsangebote zur neuen Norm
- Auf der Website des BalkonSolar eV gibt es umfangreiche Infos:
- https://balkon.solar/news/2025/11/14/neue-steckersolar-norm/
- Bericht zum Webinar mit DKE 373 Vorsitzender Herman Laukamp:
- https://balkon.solar/news/2025/11/29/herman-laukamp-erklaert-die-neue-steckersolar-norm/
Die DGS veranstaltet eine Reihe von Webinare: https://www.dgs.de/newsletter/die-steckersolar-produktnorm-ist-dadgs-infokampagne-mit-themenseite-und-webinaren/
Der VDE plant im Dezember ein eigenes FAQ und Anwenderhinweise zu veröffentlichen.





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