„Für den Erfolg der Elektromobilität und damit verbundener Geschäftsmodelle ist der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur unumgänglich. Die Förderrichtlinie ist daher ein wichtiger Schritt. Der bne hat sich im Vorlauf mit zahlreichen Punkten erfolgreich in die Ausgestaltung eingebracht. Dazu zählt etwa die Förderfähigkeit auch von Wallboxen mit kleiner Ladeleistung, um etwa den Ausbau bei den Nutzergruppen anzukurbeln, bei denen kein Stellplatzproblem vorherrscht. Beim Thema Schnellladen haben wir zudem auf eine regionale Verteilung der Fördermittel gedrungen, um eine gleichmäßige Verteilung des Angebots in der Fläche zu gewährleisten.“
Zum Hintergrund: Ab heute (1. März) 12 Uhr können sich Private Investoren, Städte und Gemeinden um die Förderung für den Ladeinfrastrukturaufbau für E-Fahrzeuge bewerben. Die Anträge nimmt die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) entgegen.
Weitere Infos zum Thema finden Sie auch im aktuellen bne-Grundsatzpapier zur Elektromobilität.
Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne)
Der bne steht seit 15 Jahren für Markt, Wettbewerb und Innovation in der Energiewirtschaft. Unsere Mitglieder entwickeln wegweisende Geschäftsmodelle für Strom, Wärme und Mobilität.
Bei Rückfragen
Karsten Wiedemann – Pressesprecher
Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) e.V.
Association of Energy Market Innovators, Hackescher Markt 4, D-10178 Berlin, Fon: +49 30/ 400 548-18, neu: Mobil: 0170/7333634, Fax: +49 30/ 400 548-10,karsten.wiedemann@bne-online.de ,www.bne-online.de





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