München/Zürich, 12. Juni 2024. Der Verwaltungsrat von The Mobility House hat den Vorstandsvorsitzenden der RheinEnergie, Andreas Feicht, zum Mitglied seines Verwaltungsrats benannt. Der Pionier im Bereich Vehicle-to-Grid-Integration und die RheinEnergie als einer der wichtigen regionalen Energieversorger in Deutschland hatten unlängst ihre Kooperation bekanntgegeben. Dazu wird die RheinEnergie Ende des Jahres ihren Privatkund:innen einen ersten Stromtarif auf der Basis der Technologiebausteine von The Mobility House anbieten. Darüber hinaus beteiligt sich die RheinEnergie an dem Tech-Unternehmen.
Zur Benennung äußert sich CEO und Delegierter des Verwaltungsrats, Thomas Raffeiner, wie folgt: „Wir freuen uns, mit der RheinEnergie einen neuen Partner und mit Andreas Feicht einen versierten Manager der deutschen Energiewirtschaft für den Verwaltungsrat von The Mobility House gewonnen zu haben. Wir glauben fest an unsere Vision von zero zero – zero Emissionen zu zero Kosten. Der Schlüssel für eine CO2- und kostenfreie E-Mobilität liegt in unserer Technologie, mit der wir die Automobil- und Energiewirtschaft verbinden. Mit RheinEnergie wollen wir dieses komplexe Ökosystem bestehend aus Stromnetzen, Speichern und Erzeugungsanlagen weiterentwickeln. Andreas Feicht ist dafür ein geschätzter und willkommener Partner in unserem Verwaltungsrat.“
Andreas Feicht kommentiert die Kooperation so: „The Mobility House ist ein führender Pionier für eine innovative Versorgungswelt rund um Haus und Elektromobilität, die dem Kunden digitale Vorteilslösungen anbietet. Nur solche Lösungen werden im Markt dauerhaft prämiert und am Ende Bestand haben. Wir betrachten unser Engagement bei The Mobility House als strategisches Investment. Unser energiewirtschaftliches und netztechnisches Know-how werden wir in die Partnerschaft einbringen, unseren Kunden incentivierte digitale Lösungen beim Laden ihrer Auto- und Hausbatterien anbieten und einen Beitrag dazu leisten, in einer fluktuierenden erneuerbaren Energiewelt die Netze zu ent- und besser auszulasten. Wichtig ist, dass Gesetzgeber und Bundesnetzagentur den regulatorischen Rahmen für bidirektionales Laden und die Optimierung von Lastspitzen in den Stromnetzen entsprechend weiter auszugestalten.“





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