AgNeS-Verfahren zur Netzentgeltreform: Projektierer vertrauen auf Zusagen der BNetzA zur Wahrung tragfähiger Speichergeschäftsmodelle
Die Bundesnetzagentur bekräftigt, mit der AgNeS-Reform die Anreize für den Speicherbetrieb zu überarbeiten und gleichzeitig deren Investitionsgrundlage wahren zu wollen. Wichtige Einflussfaktoren wie z.B. FCAs und Investitions-Kipppunkte werden hierbei mit einbezogen. Statements führender Vertreter wollen Unsicherheiten beseitigen.
Bei der BNetzA-Expertenrunde zur Besprechung der AgNeS-Reform zu Speichernetzentgelten am 30. Januar machten führende Vertreter der Behörde öffentlich klar, in welche Richtung die Neugestaltung der Netzentgelte für Speicher gehen soll. Die Diskussion mit Verbänden, der Branche und unabhängigen Experten zeigte ein positives Grundverständnis zur Bedeutung von Batteriegroßspeichern und der Notwendigkeit für einen praktikablen Business-Case.
Dies wurde vor allem durch öffentliche Aussagen führender Vertreter der Bundesnetzagentur deutlich. In mehreren Wortmeldungen und Statements wurde von diesen betont, dass es der Behörde ein zentrales Anliegen sei, keine Verunsicherung bei Investoren zu erzeugen und den offenen Reformprozess transparent zu führen. Ein Reformprozess gehe naturgemäß mit etwas Unsicherheit einher, das müsse die Branche anerkennen. Zugleich wurde wiederholt hervorgehoben, dass Batteriespeicher einen wertvollen Beitrag zum Energiesystem leisten und dass es ausdrücklich nicht Ziel der Reform ist, bestehende Investitionen zu gefährden oder künftige Investitionen zu verhindern. Vielmehr gehe es darum, ein langfristig tragfähiges Netzentgeltsystem zu entwickeln, ohne die Investitionsfähigkeit von Speichern zu untergraben.
Auf dieses Verständnis der Behörde wollen wir als ECO STOR GmbH gerne aufbauen, denn es ist Grundlage zur Absicherung der Speicher-Investitionsvorhaben. Investitionsentscheidungen für Batteriegroßspeicher unterliegen klaren wirtschaftlichen Kipppunkten. Diese sind aufgrund des Risikocharakters typischerweise nicht unter 10 bis 12 Prozent IRR. Netzentgelte wirken als laufende Kosten und Erlösrestriktionen direkt auf diese Renditeerwartungen und entscheiden damit unmittelbar darüber, ob Investitionen realisiert werden. Auch Flexible Anschlussverträge (FCAs) bedeuten reale Einschränkungen der Betriebsweise und können die erzielbaren Erlöse ebenfalls signifikant reduzieren, was schlussendlich die Tragfähigkeit für Speichernetzentgelte signifikant einschränkt.
Netzentgelte müssen daher stets im Zusammenspiel mit solchen betrieblichen Leitplanken betrachtet werden, um eine kumulative Belastung zu vermeiden. Zudem sollten sie als rein dynamische Netzentgelte angelegt sein, jedoch ohne feste leistungsabhängige Komponenten und ohne feste Arbeitspreise. Leistungspreise sind für Batteriespeicher wirtschaftlich nicht tragfähig, insbesondere unter Berücksichtigung von FCAs. Feste arbeitspreisbasierte Entgelte sind ebenfalls nicht tragbar und setzen zusätzlich kontraproduktive Anreize. Erforderlich sind ausschließlich netzzustandsabhängige Preissignale, die Flexibilität aktivieren, ohne den Business Case strukturell zu belasten.
Besonders relevant ist dabei der zeitliche Vorlauf in der Planung und Finanzierung von Speicherprojekten. Zwischen Investitionsentscheidung und Inbetriebnahme eines Batteriegroßspeichers liegen in der Praxis rund 40 Monate. Projekte, die ab 2029 in Betrieb gehen sollen, befinden sich daher bereits heute in der entscheidenden Planungs- und Finanzierungsphase. Es ist also wichtig, dass es hier sinnvolle und praktikable Übergangsfristen für eine Neuordnung der Netzentgelte geben soll.
Eine praktikable Übergangsregelung sollte zudem eine freiwillige “opt-in“-Möglichkeit für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 3. August 2029 vorsehen. Dies würde im Einklang mit geltendem Recht gemäß §118 (6) einen geordneten Übergang ermöglichen, ohne aktuell laufende Planungen und Investitionsvorhaben zu beeinträchtigen.
ECO STOR begrüßt ausdrücklich, dass der Expertendialog von dem gemeinsamen Verständnis getragen war, Investitionsfähigkeit, Vertrauensschutz und Systemdienlichkeit zusammenzudenken. Wir nehmen die Vertreter der Bundesnetzagentur mit ihren diesbezüglichen öffentlichen Aussagen daher beim Wort. Sie verfügt bei der Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik über einen erheblichen regulatorischen Gestaltungsspielraum und damit auch über eine besondere Verantwortung, diesen im Sinne der Versorgungssicherheit, der Systemstabilität und der Investitionsfähigkeit auszuüben. Wir erwarten, dass sich die wiederholt betonte Absicht, keine Business Cases zu zerstören und Investitionen nicht zu verhindern, daher konsequent in Regelungen niederschlägt, die Batteriespeichern auch künftig einen tragfähigen Business Case ermöglichen.
Denn eines ist klar: Der Investitionsboden für Batteriespeicher muss fruchtbar bleiben. Wird er ausgetrocknet, entstehen weder neue Speicher noch zusätzlicher Systemnutzen. Eine AgNeS-Reform, die auf dem gemeinsam artikulierten Grundverständnis aufbaut, kann hingegen die Voraussetzungen schaffen, damit Batteriespeicher ihre Rolle im Stromsystem auch künftig zuverlässig erfüllen.
Über ECO STOR
Das Team der ECO STOR GmbH entwickelt, baut und betreibt deutschlandweit Batteriespeicher, die immer wieder Rekorde bei Leistung und Kapazität setzen. Damit liefert das deutsch-norwegische Unternehmen einen zentralen Baustein für das Gelingen der Energiewende: Dank ECO STOR wird es egal, wann Strom aus Erneuerbaren produziert wird. Mithilfe der Batteriespeicher wird grüne Energie bezahlbarer und berechenbarer. Als einziger Akteur in Deutschland deckt ECO STOR dabei die gesamte Wertschöpfungskette von der Planung über Realisierung bis zum Betrieb ab. Ein starkes internationales Energiewende-Konsortium steht hinter ECO STOR, darunter der Entwickler erneuerbarer Energien X-ELIO sowie die auf den Sektor spezialisierte Beteiligungsgesellschaft Nature Infrastructure Capital (NIC).
Weitere Informationen: www.eco-stor.de





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