Seit 2022 gibt es in Baden-Württemberg eine Photovoltaikpflicht. Die Pflicht wird gestaffelt ausgerollt. Sie gilt seit 1. Januar 2022 für den Neubau von Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen mit mehr als 35 Stellflächen. Im Mai 2022 kam die Pflicht auch für den Neubau von Wohnbauten hinzu.
Am 1. Januar 2023 folgt die letzte Stufe: die Solarpflicht bei einer grundlegenden Dachsanierung. Das bedeutet, dass bei größeren Dacharbeiten, die nach dem 1. Januar 2023 starten, mindestens 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Fläche des Objekts mit Solarmodulen belegt werden muss. Das gilt bei grundlegender Erneuerung der Abdichtung oder der vollständigen neuen Eindeckung des Dachs. Ausgenommen sind kleinere Schadensbehebungen zum Beispiel infolge eines Sturms.
„Die Photovoltaikpflicht ist ein wichtiges Instrument. Ungenutzte Dachflächen bergen ein großes Potenzial für die dringend benötigte Solarenergie. Wir alle haben in diesem Jahr erlebt, wie wichtig der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien ist“, sagt Niccola Zancan, Photovoltaikexpertin der Stadtwerke Schwäbisch Hall.
Gebäudeeigentümer und Bauherren werden mit der Pflicht nicht alleine gelassen. Es gibt die Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der preiswerte Strom kann selbst genutzt oder ins öffentliche Netz eingespeist werden – mit einer festen Vergütung für 20 Jahre.
Neues Informationsangebot der Haller Stadtwerke
Informationen und Beratung zur Solarpflicht gibt es bei den Baurechtsämtern der Kommunen, beim Energiezentrum in Wolpertshausen und bei den Stadtwerken Schwäbisch Hall.
Der Haller Energieversorger hat sein Informationsangebot zu Photovoltaik (PV) auf seiner Homepage deutlich erweitert. Es gibt dort jetzt einen Solarrechner. Damit kann jeder anhand seiner eigenen Daten und Angaben prüfen, wie viel PV-Leistung auf dem eigenen Objekt installiert werden kann. Außerdem gibt es ein Erklärvideo mit Tipps für Planung und Bau einer Solaranlage.





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