Zählertausch allein reicht nicht
Fallbeispiel: Bei Eigenheimbesitzer Andreas Rehn wurde der alte Zähler gegen ein intelligentes Messsystem mit Steuereinrichtung getauscht. Die Technik zur Dimmbarkeit nach Paragraf 14a ist nun vorhanden, aber der Netzbetreiber kann seine Anlage nicht dimmen – und keiner fühlt sich zuständig.
Als Anlagenbetreiber Andreas Rehn den Brief seines Netzbetreibers öffnete, wusste er noch nicht, dass damit eine monatelange Odyssee beginnen würde. Der Eigenheimbesitzer zählt als Betreiber einer 15-Kilowattpeak-Photovoltaikanlage, einem 7,7-Kilowattstunden-Speicher und einer Wallbox zum Pflichteinbaufall im Zuge des Smart-Meter-Rollouts. Doch während sich die Digitalisierung auf dem Papier so einfach liest, stellte sich die Umsetzung für Rehn …
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