Unionsfraktionen im Bundestag fordern den zügigen Ausbau von Großspeichern

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Unter der Überschrift „Energiespeicher jetzt ausbauen“ haben die Unionsfraktionen im Bundestag einen neuen Antrag (20/8525) eingebracht. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, das Energiemarktdesign konsequent auf die Entwicklungen der Energiewende und damit auch auf den Einsatz von Energiespeichern auszurichten. Der Bundestag wird den Antrag am späten Donnerstagabend erstmals beraten und dann in den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie überweisen.

„Um einen besseren Ausgleich der volatilen Stromerzeugung von erneuerbaren Energien und den zeitlich abweichenden Strombedarf zu erreichen, sollten auch Energiespeicher als integraler und eigenständiger Bestandteil des Energiesystems eingeordnet werden“, so die Fraktionen. Denn sie seien „der Schlüssel für ein kosteneffizientes, versorgungssicheres und nachhaltiges Energiesystem“. Zudem sei die deutsche Speicherbranche eine volkswirtschaftliche Chance für den Standort Deutschland. Um diese innovative Branche in Deutschland zu halten und zu stärken, seien stabile, rechts- und investitionssichere heimische Märkte notwendig.

Die Fraktionen heben in ihrem Antrag zum einen auf Pumpspeicher ab, die sie als „die einzige langjährig erprobte und bewährte Großspeichertechnologie im täglichen Einsatz zum Gelingen der Energiewende“ bezeichnen, für die es eine „Renaissance“ brauche. Zum anderen geht es um Lithium-Ionen-Batterien und andere Batterietechnologien sowie um eine Reihe von weiteren Speichertechnologien wie Schwungrad- und Druckluftspeicher und um Wasserstoff. Die Regulatorik für Energiespeicher müsse, so die Fraktionen, technologieneutral und entlang der technischen Anforderungen für die jeweilige Anwendung oder den Einsatzzweck aufgesetzt werden.

Die Fraktionen fordern die Bundesregierung auf, verlässliche Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Investition in Speichertechnologien zu schaffen. Dabei müsse ein breiter Ansatz gewählt und bestehende Speicherinfrastruktur sowie neue Speichertechnologien berücksichtigt werden. Zudem sollten Energiespeicher als regulatorisch eigenständige Säule des Energiesystems eingeordnet werden. Dabei seien großtechnische Stromspeicher bei der Netzausbauplanung zu berücksichtigen und Hindernisse zu beseitigen, welche die Entwicklung und den Einsatz von Speichertechniken behinderten – insbesondere die Belastung mit Netzentgelten, Baukostenzuschüssen und weiteren Abgaben. Außerdem sollte die Errichtung von Speichern grundsätzlich als im überragenden Interesse liegend in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Teil des Antrags ist auch die Forderung nach einem jährlichen Speichermonitoring, das Angebot und Nachfrage von Energiespeichern beobachtet und notwendige Einsatzpotenziale evaluiert.

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