Pläne zur Mehrerlösabschöpfung strapazieren Nerven und Rechtsstaatsprinzip
Strompreisbremse: Die EU hat eine Verordnung erlassen, die den Mitgliedstaaten gestattet, Mehrerlöse bis zu 90 Prozent abzuschöpfen. Die Bundesregierung hat bis dato drei Papiere zur Umsetzung der Vorgaben auf den Tisch gelegt, jedes ein bisschen anders und keines eindeutig. Diese im besten Fall gut gemeinte Beteiligung der Branche an der Entwicklung eines Modells für die „Mehrerlösabschöpfung“ stellt das Vertrauen in den Gesetzgeber und den Investitionsschutz massiv infrage.
Seit Anfang September überschlagen sich die Nachrichten über Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung. Am Strommarkt dienen sie dem übergeordneten Ziel, die Strompreise für Bürger und Unternehmen zu senken. Das Schlagwort lautet „Strompreisbremse“. Zu deren Refinanzierung sollen unter anderem von Stromerzeugern „Übergewinne“, „Zufallsgewinne“, „Mehrerlöse“ abgeschöpft werden. Diese Wortneuschöpfungen bezeichnen als übermäßig angesehene Einnahmen zugunsten von …
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