Die Schweiz will Photovoltaik-Ausbau auf Gebäuden und Freiflächen forcieren

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Maßnahmen zur schnellstmöglichen Erhöhung der Winterstromproduktion hat die Energiekommission des Schweizer Ständerates bei ihrer jüngsten Sitzung beschlossen. Entsprechende Anträge soll der Ständerat nach der Sommerpause behandeln. Zum einen spricht sich die Kommission dafür aus, dass ab 1. Januar 2024 sämtliche Neubauten verpflichtend mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden müssen. Denn dadurch könne die Produktion von Solarenergie ohne zusätzliche Eingriffe in die Landschaft erheblich gesteigert werden. Unter bestimmten Bedingungen soll es für die Kantone aber möglich sein, Ausnahmen von dieser Pflicht zu erlassen.

Außerdem befürwortet das Gremium, eine rechtliche Grundlage für die schnelle Realisierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu schaffen und diese zudem mit einem Investitionsbeitrag zu fördern. Dabei gehe es um Anlagen mit einer hohen Winterstromproduktion, wie es insbesondere im alpinen Gelände der Fall ist, und einer jährlichen Stromerzeugung von mehr als 20 Gigawattstunden. Unter anderem soll es für diese Anlagen keine Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht geben, und das Interesse an ihrer Realisierung soll vorrangig vor anderen Interessen von nationaler und kantonaler Bedeutung sein. Voraussetzung soll lediglich die Zustimmung der Grundeigentümer und Standortgemeinden sein.

Neben der Beratung im Ständerat will die Energiekommission sicherstellen, dass auch der Nationalrat und seine Energiekommission die Vorlage noch in der Herbstsession behandeln können. In der Form eines dringlichen Bundesgesetzes könnten die Bestimmungen dann kurzfristig in Kraft treten.

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