Bundestag verabschiedet Gebäudemodernisierungsgesetz doch noch vor der Sommerpause
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag eine von der Linkspartei beantragte Organklage abgelehnt hatte, setzte die Bundesregierung doch noch eine halbstündige Aussprache und die abschließende Abstimmung über die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes auf die Tagesordnung. Mit ihrem Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz wollen die Regierungsfraktionen von Union und SPD das als „Heizungsgesetz“ bekannt gewordene Gesetz reformieren. Bereits im Vorfeld machte die Regierung dabei Nägel mit Köpfen und legte die Wärmepumpen-Förderung kurzfristig auf Eis. Am 21. Juli soll sie mit neuen Bedingungen fortgesetzt werden, bis dahin können keine neuen Anträge mehr bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung zudem Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen weiterhin ermöglichen. Allerdings müssen diese Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral betrieben werden. Dazu soll ab 2029 ein verbindlicher Bioanteil für Gas und Öl vorgeschrieben werden – die sogenannte Biotreppe. Zudem soll der Hochlauf von Biomethan, biogenem Flüssiggas, Bioöl und Wasserstoff ab dem Jahr 2028 durch eine moderate Grüngas-/Grünheizöl-Quote unterstützt werden. Für 2030 ist im Gesetz eine Evaluierung vorgesehen, um zu prüfen, inwiefern die Vorgaben zum Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor beitragen.
Bei der Opposition stößt das Gesetzesvorhaben von CDU, CSU und SPD auf viel Widerstand. So brachten Linke, Grüne und AfD eigene Anträge zum Gesetz ein. Die Linke forderte von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für eine soziale Wärmewende vorzulegen. Zudem sei ein Gesetzentwurf notwendig, in dem eine Mieterschutzklausel mit Heizkostendeckel enthalten ist. In eine ähnliche Richtung ging auch ein Antrag der Grünen, die Mieter vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen. Weiterhin forderten sie eine Art Abwrackprämie für alte Öl- und Gasheizungen kurzfristig einzuführen. Die AfD legte mit einem Entschließungsantrag einen eigenen Gesetzentwurf vor. Alle Anträge fanden aber keine Mehrheit im Bundestag.
Die halbstündige Aussprache verlief sehr lebhaft. Die Vertreter von Union und SPD verteidigten die Änderungen des Gesetzes damit, den Menschen die Freiheit im Heizungskeller wiederzugeben. Eine sehr emotionale Rede bei der Aussprache hielt die Grünen-Abgeordnete Julia Verlinden. Sie warf der Bundesregierung Handlungsunfähigkeit und Kraftlosigkeit in der Energiepolitik vor und forderte alle Abgeordneten auf, gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz zu stimmen, das sie als „Brandbeschleuniger“ bezeichnete.
Namentliche Abstimmung
Nach der zweiten Lesung stimmten die Abgeordneten von CDU, CSU und SPD für das Gesetz, die Opposition stimmte dagegen. Es folgte final eine namentliche Abstimmung über das Gebäudemodernisierungsgesetz. Dabei stimmten 594 Abgeordneten ab. Mit Ja stimmten 322 Abgeordnete, mit Nein 272 Parlamentarier. Enthaltungen gab es keine. Der Gesetzentwurf ist damit vom Bundestag verabschiedet.
Am Freitag stand das Gebäudemodernisierungsgesetz auch noch auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die Länderkammer ließ das Gesetz passieren. „Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit im Plenum“, wie es hieß.
Hinweis der Redaktion: Wir haben den Artikel noch mit der Entscheidung im Bundesrat aktualisiert. Einige der zahlreichen Stellungnahmen und Mitteilungen von Unternehmensverbänden, Forschungsinstituten und anderen finden Sie zudem in unserem Bereich Pressemitteilungen/Unternehmensmeldungen.
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