KfW-Portal abgeschaltet – Wärmepumpen-Förderung geht ab 21. Juli zu neuen Konditionen weiter
Es erinnert alles ein bisschen an die Zeit kurz vor Weihnachten 2023. Damals schaltete die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP die Förderung für Elektroautos quasi über Nacht auf rot. Nun legt die Nachfolgeregierung aus CDU, CSU und SPD ein nahezu deckungsgleiches Verhalten an den Tag: Diesmal betrifft es die Wärmepumpen, die über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst werden.
Am Wochenende verständigten sich die Regierungsfraktionen auf eine Neugestaltung der Förderung, die künftig geringer sein soll und sozial gerechter. Am Mittwoch dann beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages die neuen Förderregeln. Noch am Abend kündigte das Bundeswirtschaftsministerium den Beginn der Umsetzung an und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), über die die Förderanträge gestellt werden können, schalte sein Antragsportal vorübergehend ab.
Nun gibt es eine Übergangsphase bis zum 21. Juli, ab dann sollen die neuen Förderbedingungen gelten. Nach Angaben der KfW können Kunden, die bereits eine gültige Antragsbestätigung haben, den Antrag aber noch nicht eingereicht haben, dies während der Umstellungsphase bis zum 20. Juli noch zu den alten Konditionen machen. „Die KfW sagt diese Anträge bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen zu den bisherigen Förderbedingungen zu“, heißt es weiter. Zudem würden bereits erstellte gültige Bestätigungen zum Antrag in der Umstellungshase akzeptiert. Neue Bestätigungen würden aber nicht mehr erteilt, sondern erst wieder ab dem 21. Juli und dann zu den neuen Bedingungen.
Diese sehen vor, dass die Grundförderung weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten beträgt, allerdings wird der Höchstsatz auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit abgesenkt. Jeweils 15.000 Euro sind für die zweite bis sechste Wohneinheit sowie jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit vorgesehen. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit wird dabei halbjährlich gekürzt. Er sinkt erstmalig am01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro.
Ferner ist geplant, den bislang einstufigen Einkommensbonus in der Heizungsförderung nun dreistufig ausgestaltet. Für Einkommen bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, erhöht sich der Bonus auf 40 Prozent. Für Einkommen bis 40.000 Euro bleibt er unverändert und Haushalte bis 50.000 Euro können noch von einem Einkommensbonus bis 10 Prozent profitieren. „Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird noch stärker als bisher nach Einkommen differenziert und damit sozial gerechter“, heißt es dazu aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Zudem werden Haushalte mit Kindern zusätzlich gefördert. Das anzusetzende Haushalts-Jahreseinkommen reduziert sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.
Der Klimageschwindigkeitsbonus soll auch nach Anpassung der Förderregeln weiterhin gewährt. Er beträgt 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte. Neu eingeführt wird ab dem ersten Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus für „Made in Europe“-Produkte in Höhe von 15 Prozent. Konkret sehen die Pläne vor: Die Grundförderung sinkt für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut oder auch zusammengebaut wurden, um 15 Prozent. Dagegen ganz entfallen werden der Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag.
Anpassungen auch bei Nichtwohngebäuden
Anpassungen sieht das Programm auch bei der Förderung in Nichtwohngebäuden vor. Die Beantragung dieser Förderung werde voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein, heißt es von der KfW. Bereits bestehende Zusagen in allen genannten Förderprodukten behielten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür seien reserviert. Bereits eingegangene Anträge, die noch keine Zusage erhalten hätten, würden von der KfW noch geprüft. Die Förderung sei dabei abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln.
„Die Förderung bleibt erhalten, wird zielgerichteter eingesetzt und leistet zugleich einen Beitrag zu einer soliden Haushaltsführung. Das ist eine gute Nachricht für alle, die in die energetische Modernisierung ihres Hauses investieren wollen, und für das Handwerk, das jetzt wieder auf verlässliche Rahmenbedingungen bauen kann“, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche anlässlich der vorübergehenden Aussetzung der Förderung.
Kritik an Nacht-und-Nebel-Aktion
Bei Unternehmen und Organisationen, die im Kern die Anpassung der Wärmepumpen-Förderung begrüßten, stößt diese kurzfristige Umstellung auf wenig Verständnis. „Die Änderungen sind sinnvoll, aber: Die Wärmepumpenförderung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion umzustellen, ist ein fatales Signal für die Verbraucher“, erklärte Bastian Gierull, CEO von Octopus Energy Germany. „Es gibt tausende Haushalte, die gerade ihr Installations-Angebot unterschrieben haben und jetzt plötzlich mit deutlich weniger Unterstützung rechnen müssen. Als Installateure hatten wir keine Chance, unsere Kunden zu informieren“, so Gierull weiter. Menschen könnten ein solches politisches Handeln nicht nachvollziehen. „Die Bürger werden von der Politik überrumpelt. So schafft man kein Vertrauen in die Wärmewende”, sagte Gierull. “Für uns als Branche bedeutet das: Investitionen werden ausgebremst. Der Aufbau neuer Arbeitsplätze wird verhindert. Solche Hauruck-Aktionen haben uns schon während der Ampel geschadet und setzen sich jetzt fort.”
Auch bei 1Komma5° zeigte man sich wenig begeistert, auch wenn man die Umstellung im Kern für richtig hält. „Wer bei der Entscheidung zur Wärmepumpe zögert, verliert bares Geld bei den Zuschüssen“, sagte Produktchef und Mitbegründer Jannik Schall. „Wichtig ist jetzt, dass der Übergang reibungslos gestaltet wird.“
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ich hoffe, die Wähler erinnern sich an diese und oder ähnliche Aktionen der aktuellen Bundesregierung und machen ihr Kreuz bei den nächsten Gelegenheiten woanders. Ich für meinen Teil werde aus dieser Aktion Konsequenzen ziehen.