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Sponsored: Solax stellt AC-Wallbox für Vehicle-to-Home-Anwendungen vor

Solax Power hat auf der Intersolar Europe 2026 eine „Vehicle-to-Home“ (V2H)-Lösung, die „Binary Series“, vorgestellt. Sie bietet eine AC-Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge und eröffnet Privathaushalten mit Photovoltaik-Anlagen und Speichern die Option, Gleichstrom aus dem Auto zu entladen.
Foto: Solax Power

Solax bewirbt die bidirektionale „Binary Series“ als die branchenweit erste Vehicle-to-Home-Lösung (V2H) mit AC-Ladung. Das Unternehmen setzt hier auf eine Architektur, bei der das Laden mit Wechselstrom und das gesteuerte Entladen mit Gleichstrom als zwei getrennte Prozesse abgewickelt werden, anstatt sie als einen gekoppelten Prozess zu betrachten.

Die bidirektionale Wallbox „BRY-A22D7“ kann Fahrzeuge mit einer einstellbaren Wechselstrom-Leistung von 1,4 bis 22 Kilowatt laden oder für den privaten Gebrauch eine gesteuerte Gleichstrom-Entladung vornehmen. Sie könne somit für das tägliche Laden von Elektrofahrzeugen genutzt werden und gleichzeitig zusätzliche Funktionen für die Energieversorgung im Haushalt anbieten, wie die gezielte Steigerung des Eigenverbrauchs von Solarstrom, die Reduzierung von Lastspitzen und die Notstromversorgung, betont Solax. Die genauen Leistungen seien dabei von der Fahrzeugkapazität und Systemkonfiguration abhängig.

Während des Entladevorgangs koordiniert das System die fahrzeugseitige Leistungsabgabe über das V2H-Ladegerät und den Speicherwechselrichter und hält dabei die vom Fahrzeug vorgegebenen Grenzwerte ein. Es sei darauf ausgelegt, den Stromverbrauch im Haushalt zu decken, ohne dabei die Batterie des Elektrofahrzeugs wie eine unbegrenzte Energiequelle zu behandeln. „Bei unserem Vehicle-to-Home-Konzept für Privathaushalte geht es nicht nur darum, wie viel Strom das Ladegerät übertragen kann“, sagte James Li, Assistent der Geschäftsführung und Marketingleiter bei Solax Power. „Es geht vielmehr darum, ob sich das System in Haushalte integrieren lässt, ob es im Alltag zuverlässig funktioniert und ob es so gesteuert werden kann, dass die Fahrzeugbatterie geschont wird. Das war der Ausgangspunkt für unser AC-Design.“

Mit der „Binary Series“ können die Ladestation und der Wechselrichter in einer Entfernung von bis zu 50 Metern voneinander installiert werden. Laut Solax soll dies Installateuren mehr Flexibilität in Situationen bieten, in denen der Parkplatz, die Garage, der Hauswirtschaftsraum und der Batteriespeicher nicht an einem Ort liegen.

Da derzeit europaweit Haushalte ihre Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher, Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge ergänzen, werden diese Systeme oft zu unterschiedlichen Zeitpunkten installiert und jeweils über separate Geräte oder Anwendungen gesteuert. Die gemeinsame Nutzung der Energie und Flexibilität erfordert zusätzliche Koordination, die die einzelne Hardware kaum breitstellen kann. Die neue Wallbox-Serie ist deshalb Teil der Energiemanagement-Plattform von Solax für Photovoltaik, Speicher, Laden, Entladen und Wärmemanagement. Zum Zeitpunkt der Markteinführung ist sie für den Einsatz mit den Hybrid-Wechselrichtern Solax „X1-VAST“ und „X3-G4 Pro“ ausgelegt. Die Unterstützung für den „X3-Ultra“ ist geplant.

Solax hat zudem die Heimspeicher und das V2H-Ladegerät in einer einzigen App integriert, sodass Nutzer den Systemstatus, die Energieflüsse sowie die Lade- und Entladeeinstellungen über eine einzige Plattform einsehen können.

Kommentare

E. Wolf
3 Stunden

Es ist ja schön, daß Solax eine Kombilösung für AC-Laden und DC-BiDi (7kW) bietet. Sicherlich gibt es hierfür Interessenten, nur: Es löst nicht das Problem, das sich die Hersteller und Importeure von eAuto’s „weigern“ die DC-Schützschnittstelle/CCS Buchse für eine Entladung freizugeben.
Eine löbliche Ausnahme gibt es: BMW iX3 mit einer funktionierenden Lösung. Alle anderen fehlen, u.a. Leapmotor/Stellantis, VW in der Breite & > 10.000 kWh, KIA, Hyundai, MB, Renault, etc.
Wer Produkte wie dies von SolaX verkaufen möchte, muß zunächst den Hebel bei den eAuto’s ansetzen !
Regulatorisch gibt es für V2H keine Hürden, vgl. Drucksache 20/14985 vom 14.2.2025, 3. Seite – Mitte !!