Bundestag berät abschließend über Strom-VKG
In einer einstündigen Debatte soll der Bundestag am Donnerstag ab 9 Uhr abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“ befinden. Landläufig wird das Gesetz kurz nur Strom VKG genannt. Das „Handelsblatt“ berichtete bereits am Wochenende aus Verhandlungskreisen von Änderungen, auf die sich die Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD geeinigt hätten, um den Weg für die Entscheidung frei zu machen. Die kämen besonders kleineren Kraftwerksbetreibern und der Batteriespeicher-Branche zugute, schreibt das Blatt.
In einer Formulierungshilfe, die pv magazine vorliegt, sind die in der Regierungskoalition erreichten Änderungen einzusehen. Nach dem Gesetz sollen die zwei für dieses Jahr geplanten Ausschreibungen, die für die Regierung die Einführung eines Kapazitätsmarktes darstellen, am 8. September und 29. Dezember stattfinden. Dabei soll das Ausschreibungsvolumen unverändert bei jeweils 4,5 Gigawatt liegen. Ferner plant die Bundesregierung eine Ausschreibung für Erzeugungsanlagen mit zwei Gigawatt Volumen für den Mai 2027. Wenn die Volumina der ersten beiden Ausschreibungen in diesem Jahr nicht ausgeschöpft werden sollten, würden sie in diese Ausschreibung als zusätzliche Mengen aufgenommen.
Das die Volumina der ersten beiden Ausschreibungsrunden nicht ausgeschöpft werden, dürfte jedoch unwahrscheinlich sein. Die Regierungsspitzen haben sich nämlich auf eine kurzfristige Anhebung des Gebotshöchstwerts verständigt. Im Gegensatz zum Entwurf soll der Höchstwert für die Ausschreibung von Langzeitkapazitäten von 173.000 auf 244.000 Euro pro Megawatt reduzierte Leistung pro Jahr erhöht werden. Die Vergabe der Zuschläge und Zahlung der Prämien folgt nach dem Pay-as-bid-Verfahren, wie es auch bei Photovoltaik-Anlagen von der Bundesnetzagentur angewendet wird. In der zweiten Ausschreibung soll jedoch darauf geachtet werden, dass mit dem letzten noch bezuschlagten Gebot die Ausschreibungsmenge um nicht mehr als zehn Prozent überschritten wird. Wenn sich dies durch kein Gebot erreichen ließe, würde es dann für das noch nicht ausgeschöpfte Volumen einen Nachholtermin geben, heißt es in der Formulierungshilfe.
Bei den Ausschreibungen für die Langzeitkapazitäten weiterhin nicht zulässig sind Kleinanlagenpools. Allerdings sind Anlagenpools durchaus erlaubt, um die Vorgaben zu erfüllen. Für Langzeitkapazitäten müssen sie technisch in der Lage sein, „ohne Unterbrechung für mindestens 10 aufeinanderfolgende Stunden Strom in Höhe von 80 Prozent der installierten Leistung in das Netz der allgemeinen Versorgung einzuspeisen“. Weiter heißt es in der Formulierungshilfe: „Gebote für Anlagen energiebegrenzter Technologieklassen sind nur zulässig, wenn die Anforderung nach Satz 1 jederzeit spätestens nach 3 Stunden erfüllt werden kann.“ Im Regierungsentwurf war noch von spätestens nach einer Stunde die Rede.
Beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht man vor allem die Anhebung des Gebotshöchstwerts als kritisch an, aber auch die weiter bestehende Benachteiligung von Speichern in den Ausschreibungen hält der Verband für problematisch. „41 Prozent mehr Förderung binnen weniger Wochen – das zeigt, wohin staatliche Beschaffung führt“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Nach Berechnungen des Verbands würde die Strompreisumlage auf 0,54 Cent pro Kilowattstunde steigen, wenn die Bieter allesamt mit Höchstwert aus den Ausschreibungen gingen. „Statt die kostengünstigste Lösung gewinnen zu lassen, werden immer höhere Subventionen verteilt. Bezahlen müssen das am Ende die Stromkunden“, sagt Busch weiter. Der bne spricht sich für eine umfassende Absicherungspflicht für die Vorhaltung von Kapazitäten aus. Dann würden sich am Markt die kostengünstigsten Technologien durchsetzen und es stünden ausreichend Kapazitäten zur Verfügung, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW begrüßte hingegen die Einigung der Regierungsspitzen als „wichtiges und gutes Signal“. „Der neue Gebotshöchstwert von 244.000 Euro pro Megawatt reduzierter Leistung sichert die Wirtschaftlichkeit der Investitionen in moderne Gaskraftwerke und den Wettbewerb sowie die Akteursvielfalt in den Ausschreibungen“, sagte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae mit Blick auf die Anhebung des Höchstgebotswerts. „Die Anforderungen zur Erbringung der Momentanreserve sowie die Preise für einzelne Komponenten sind zuletzt stark gestiegen.“ Auch das neue Langzeitkriterium sei “ ein vernünftiger tragfähiger Kompromiss“. Der BDEW betrachtet die Aufteilung der Ausschreibungsmengen, die zu einem Drittel im netztechnischen Norden und zu zwei Dritteln im netztechnischen Süden vergeben werden sollen, als wichtiges Signal für einen sicheren Betrieb des Stromsystems. „Wir brauchen den Zubau gesicherter Leistung. Dieses Gesetz ist ein ‚Einstieg vor Ausstieg‘. Für Versorgungssicherheit und den Kohleausstieg ist der Zubau flexibler wasserstofffähiger Gaskraftwerke ebenso notwendig wie Speicher, Flexibilitäten und Demand Side Management. Durch mehrere Ausschreibungsrunden ist dies abgesichert. Dies ist eingebettet in einen Kapazitätsmarkt, der nun zügig auf den Weg gebracht werden muss“, sagte Andreae weiter. Es sei wichtig, dass das Strom VKG noch vor der Sommerpause auch beschlossen werde. Die EU-Kommission muss das Gesetz nach der Verabschiedung noch beihilferechtlich genehmigen. Dies müsse zeitnah erfolgen, damit die ersten beiden Ausschreibungen im September und Dezember 2026 wie geplant rechtssicher durchgeführt werden können, so Andreae weiter.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben das Statement des BDEW nachträglich in den Beitrag aufgenommen.
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Werden hier zur vereinfachung der Ausschreibung die selben kriterien für Langzeitkapazitäten an Gaskraftwerke und Batteriespeicher gestellt? Das sind doch völlig unterschiedliche Technologien. Ein Gaskraftwerk und ein Batteriespeicher erfüllen Versorgungssicherheit auf völlig unterschiedliche Weise. Ein Gaskraftwerk ist eine Energiequelle mit Brennstoffvorrat. Es kann, solange Brennstoff, Netzanschluss und technische Verfügbarkeit gegeben sind, viele Stunden oder Tage laufen.
Ein Batteriespeicher ist dagegen keine Primärenergiequelle, sondern ein Energieverschieber. Er nimmt Strom auf, speichert ihn und gibt ihn später wieder ab. Seine Systemleistung liegt nicht darin, über mehrere Tage allein Strom zu erzeugen, sondern darin, Erzeugungsspitzen aus Wind und PV in Knappheitszeiten zu verschieben, Netze zu entlasten, Regelenergie zu liefern und fossile Spitzenlast zu reduzieren. Um mehrere Tage zu überbrücken benötigen wir mehr Kapazität im Markt, das wird aber derzeit nicht genehmigt. Henne Ei.