Gebäudemodernisierungsgesetz sieht bundesweite Solarpflicht vor
Das kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz(GModG) gefährdet das Erreichen der Klimaziele, kritisieren viele Experten. In einem Punkt bringt das Gesetz aber einen Fortschritt: Es sieht die gestaffelte Einführung einer Solarpflicht vor. Damit setzt die Bundesregierung eine Vorgabe aus der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD, Artikel 10) um. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen. Die Pflicht lässt sich neben der Photovoltaik auch mit Solarthermie erfüllen.
Verankert ist die Solarpflicht im § 106 GModG. Er verlangt, dass ab dem 1. Januar 2027 alle neuen Nichtwohngebäude – also etwa öffentliche Bauten oder Gewerbeimmobilien – mit mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche mit einer Photovoltaik- oder einer Solarthermie-Anlage ausgestattet werden. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Vorgabe auch für bestehende Gewerbebauten ab 500 Quadratmeter Nutzfläche sowie für öffentliche Bestandsbauten mit mehr als 2.000 Quadratmeter Nutzfläche, wenn deren Dächer grundlegend saniert werden. Zum 1. Januar 2029 sinkt die Schwelle bei öffentlichen Bestandsbauten auf 750 Quadratmeter.
Am 1. Januar 2030 wird die Solarpflicht auf neue Wohnhäuser und auf neu errichtete Carports, die direkt an ein Gebäude angrenzen, ausgeweitet. Damit sind auch private Bauherren verpflichtet, Solaranlagen zu installieren. Zum 1. Januar wird schließlich die Schwelle für öffentliche Bestandsbauten auf 250 Quadratmeter gesenkt. Bestehende Wohnhäuser sind von der Solarpflicht ausgenommen, auch bei einer grundlegenden Sanierung.
Solarenergie schon bei Gestaltung des Gebäudes berücksichtigen
Darüber hinaus macht der Gesetzesentwurf Vorgaben zur Gestaltung von Neubauten: Sie seien so zu konzipieren, dass ihr Potenzial zur Erzeugung von Solarenergie optimiert wird, heißt es im GModG. Das könnte den Gestaltungsspielraum von Architekten und Planern einschränken. Allerdings muss sich erst noch zeigen, wie die Genehmigungsbehörden mit dieser Auflage in der Praxis umgehen werden.
Die Solarpflicht greift generell allerdings nur dann, wenn die Installation technisch möglich und funktional realisierbar und wirtschaftlich zumutbar ist. Um letzteres zu beurteilen, setzt die Bundesregierung in der Begründung des GModG Anlagenkosten inklusive Montage zwischen 1.390 bis 3.310 Euro pro Kilowatt Leistung an.
Ausgenommen sind auch Eigentümer bestehender Nichtwohngebäude, für die ab dem 1. Januar 2030 eine Sanierungspflicht gilt. Das ist der Fall, wenn der jährliche Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung um den Faktor 3,5 über dem Wert eines vergleichbaren Referenzgebäudes liegt. Zum 1. Januar 2033 sinkt der Faktor auf 2,95. Union und SPD wollen so vermeiden, dass der Investitionsbedarf durch die Solarenergie noch weiter steigt.
Gesetz definiert bundesweites Mindestniveau
Die Bundesregierung betritt mit der Solarpflicht kein Neuland: Zahlreiche Bundesländer haben bereits eigene Vorgaben in Kraft gesetzt. Sie gehen zum Teil deutlich über die Bestimmungen des GModG hinaus, etwa in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Das Bundesgesetz lässt die länderspezifischen Vorgaben unberührt – es definiert lediglich ein bundesweites Mindestniveau. Die von der Brandenburger SPD-CDU-Landesregierung beschlossene Abschaffung der dort seit 2024 geltenden Solarpflicht läuft damit ins Leere.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz macht keine Vorgaben, wie Bauherren und Eigentümer die Solarpflicht zu erfüllen haben. Damit sind auch Contracting- und andere Modelle möglich, bei denen Dienstleister die Finanzierung, den Bau und den Betrieb der Anlage übernehmen.
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Die Diskussion um die Solarpflicht zeigt vor allem eines: Gebäude werden künftig nicht mehr nur Energieverbraucher sein, sondern aktive Energieinfrastruktur. Vor allem Gewerbeimmobilien können damit zu dezentralen Energiehubs werden… mit PV, lokalen Strommodellen, Speichern und Ladeinfrastruktur.
Die regulatorische Pflicht ist dabei nur der Ausgangspunkt. Die eigentliche Aufgabe besteht darin, diese Systeme wirtschaftlich und massentauglich in die Fläche zu bringen. Wer heute die richtigen Strukturen schafft, legt die Grundlage für die Energieversorgung von morgen!
«Wer heute die richtigen Strukturen schafft, legt die Grundlage für die Energieversorgung von morgen!»
@moverloop,
das heißt für Deutschland => wer zu spät kommt, den bestraft das Leben…
«Das Gebäudemodernisierungsgesetz macht keine Vorgaben, wie Bauherren und Eigentümer die Solarpflicht zu erfüllen haben.»
Da reicht dann schon Balkonsolar
Was soll das wieder! Der Zwang macht das Bauen einfach erst mal nur teurer, es soll doch billiger werden.
Kann man das nicht einfach den Eigentümern überlassen.
Ganz einfach, ohne Zwang bewegt sich nichts. Es gibt genug Leute, die Wissen, was richtig und gut ist, für die ist es kein echter Zwang mehr, sondern eher die Bestätigung, dass sie richtig handeln. Dann gibt es aber genug die es nicht tun, daher der Zwang. Kommt alles schon mehr als 10 Jahre zu spät. Als die Preise um 2011 stark gefallen sind, hätte man das schon umsetzen können. Dass man sowas jetzt natürlich mit einem günstigen Speicher verbindet, hat auch seine Vorteile.