Nina Scheer zur Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes

Zur Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes erklärt Dr. Nina Scheer, Energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion gleichlautend zu ihrer Persönlichen Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages:

„Die heutige Abstimmung zum Gebäudemodernisierungsgesetz ist die Konsequenz der Einigung aus dem Koalitionsvertrag: „Wir wollen das Heizungsgesetz abschaffen.“ Diese Aussage hatten CDU/CSU durchgesetzt — entgegen dem ausdrücklichen Votum der SPD. Während der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage und dem sich anschließenden Parlamentarischen Verfahren war es der SPD nicht gelungen, die bisher geltenden Maßgabe von 65 % Anteil Erneuerbarer Energien beim Neueinbau von Heizungen aufrecht zu erhalten. Der Koalitionspartner verlangte die Abschaffung dieser Regelung als Kernbestand des sogenannten Heizungsgesetzes, des GEG. 

Nach meiner Überzeugung muss jedes Minus an Ordnungsrecht durch ein Plus an Ermöglichung auf anderem Weg ersetzt werden. Die nun zugleich auf den Weg gebrachte Förderung ist dem Rahmen nach als „auskömmlich“ verständigt. Sie beinhaltet allerdings im Ergebnis gegenüber den bisherigen Förderbedingungen eine Kürzung, was ich bereits für sich genommen kritisiert habe. 

Nach meiner Überzeugung muss das nun zu erarbeitende Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG, unsere den Wärmesektor betreffenden Klimaziele erreichen lassen. Sowohl mit Blick auf die Klimaschutzerfordernisse als auch, um so schnell wie möglich unsere Abhängigkeiten von fossilen Ressourcen zu überwinden. 

Die nun verständigten Regelungen einer ansteigenden Biotreppe sowie einer Grüngasquote, wobei letztere noch ausgestaltet werden wird, erhalten mit Kostenanteilen zulasten von Vermietern Hebel zum Mieterschutz. Es wird erwartet, dass angesichts dieser Maßgaben die Entscheidung für eine Erneuerbare Heizoption bzw. eine Wärmepumpe ausfallen wird.  Wie sich die Preise für Biomethan, Bio-Heizöl oder Wasserstoffderivate in den nächsten zwanzig Jahren entwickeln, weiß heute niemand verlässlich. Wer sich heute für eine neue fossile Heizung mit Bio-Treppe entscheidet, geht ein Risiko ein, dessen Ausmaß wir ihm nicht ehrlich beziffern können.

Eine weitere Nutzung von fossilen Ressourcen auch nach 2045 wäre für mich aus Klimaschutz- und Ressourcengründen ein Ausschlussfaktor für meine Zustimmung zur Abschaffung des Heizungsgesetzes und Einführung des GModG gewesen. Nun wird mit dem Gesetzentwurf das Inverkehrbringen klimaschädlicher Gase nach 2045 ausgeschlossen, im Gegenzug wird der Maisdeckel auf 50 % angehoben. Letzteres halte ich für sich genommen für eine verfehlte Weichenstellung, da es die „Vermaisung“ auf den Feldern anreizt und weil damit faktisch auch Gase unter Anwendung von CCS in Verkehr gebracht werden können, was ich ebenfalls für sich genommen für keinen gangbaren Weg halte. Die Anwendung von CCS wird allerdings möglicherweise bereits aus ökonomischen Gründen keine reale Option sein. 

In der Gesamtbewertung halte ich das Gesetz für eine Verschlechterung auf dem Weg der Wärmewende. Es ist Zeugnis des zitierten Satzes aus dem Koalitionsvertrag. 

Mein Abstimmungsverhalten mit Ja ist trotz erheblicher Zweifel an der klimaschutzseitigen Verfassungsgemäßheit des Gesetzes von der Erwartung getragen, dass die ökonomisch sanktionierenden Effekte im Kontext der Biotreppe in Kombination mit Förderungen und der immer attraktiver werdenden Erneuerbaren- wie Wärmepumpentechniken bzw. -Optionen uns gleichwohl auf den Weg der Wärmewende führen. 

Dies setzt aber zugleich voraus, dass weitere Gesetze im Energiebereich, die noch zur Entscheidung gestellt werden, keine Abschwächung im Ausbau der Erneuerbaren erwirken werden.“